Ist Fahrzeit gleich Überstunde, wenn man extra zum Arbeitsplatz kommt um eine Überstunde zu leisten?
Hallo! Eine Kollegin, die Teilzeit arbeitet (nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr), wurde von ihrer Abteilungsleiterin aufgefordert, sich an einem Montag um 7.30 Uhr an ihrem Arbeitsplatz einzufinden, da eine Einführung in ein neues Therapieplanungsprogramm gemacht werden soll. Nun möchte sich die besagte Kollegin für die Hin- und Rückfahrt sowie die Zeit, die sie morgens wg. der Einführung am Arbeitsplatz verbracht hat zwei Überstunden aufschreiben (Hin- + Rückfahrt je 30 Min., 1 Std. Einführung). Daraufhin bekam sie Ärger mit der Abteilungsleiterin. Könnt Ihr mir sagen, ob die Kollegin im Recht ist (meiner Meinung nach ist sie das, da sie ja wohl kaum freiwillig ihre Freizeit am Arbeitsplatz verbringt) und wo ich einen entsprechenden Text finden kann? Vielen Dank.
Community-Antworten (1)
04.08.2005 um 09:42 Uhr
Hallo! Eine Teilzeitbeschäftigung (von 14-18 Uhr ) einzelvertraglich i.d.R. vereinbart. Zu bezahlen ist auf jeden Fall die Arbeitszeit ab 7.30 Uhr –8.30 Uhr also 1 Stunde. Nicht zu Arbeitszeit gehört (wenn nicht vorher abgemacht) die Hin- und Rückfahrt. (Wegezeit). Es sei denn ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung regelt dies besser. Gruß Konrad
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