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Mutterschutz - wie wird der Resturlaub in diesem Fall bei einer Auszubildenden berechnet?

B
BTR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Azubine geht am 15.09.05 in Mutterschutz, ihr Ausbildungsvertrag endet am 31.01.06. Im Januar 06 findet auch die Abschlussprüfunf statt. Einen genauen Termin haben wir noch nicht. Wieviel Urlaub steht unserer Azubine noch zu? Gilt hierbei das Ende der Ausbildung (01/06), oder der Beginn des Mutzterschutzes (09/05) als Berechnungsfaktor für den Resturlaub? Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße.

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Community-Antworten (1)

B
BMW

03.08.2005 um 20:20 Uhr

Hallo zusammen, Resturlaub steht ihr erst mal nur bis Sep/2005 zu das ist das laufende Kalenderjahr.Wenn man von 30Tg.pro Jahr ausgeht ist berechnung wie folgt. 30Tage /12Monate=2,5Tage pro Monat 2,5x9=22,5Tage anspruch wobei letzte Monat zu prfen ist bekommt sie 2,5Tage für Sep.oder nur 1,25Tage für September Gruß BMW

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