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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehr Arbeit - mehr Geld - muss dieser Grundsatz nicht für alle ArbeitnhmerInnen gelten?

F
flori
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum wir brauchen Hilfe!!!

Wenn ein MA eine übertarifliche Zulage bekommen soll, wir als BR sehen dies aber anders, können wir dies nach §87 Abs. 1 Nr. 10 verhindern?

Wir wollen dies deshalb verhindern, weil andere MA die auch zusätzliche Aufgaben bekommen haben, auch nicht mehr Geld bekamen.

Bitte um schnelle Hilfe - Danke

6.610020

Community-Antworten (20)

B
BMW

01.08.2005 um 22:52 Uhr

Hallo Flori Es dürfte sehr schwer werden dagen anzugehen! Man kann auf diese Frage nur schwer eingehen weil alles von unserer Seite sehr spekulativ ist.Will der AG nur MA anpassen oder sind es sehr besondere Leistungen voran gegangen?Aber wie seid ihr denn dahinter gekommen ?

F
flori

01.08.2005 um 23:46 Uhr

Besondere Leistungen - nein- der MA hat halt einfach eine neue Aufgabe hinzubekommen. Dahinter gekommen sind wir durch Zufall. Kann leider nicht näher darauf eingehen - sorry. Es geht darum, dass andere MA für zusätzliche Aufgaben auch nichts bekamen. Warum dann dieser MA?? Hier liegt nach o. g. § eine Mitbestimmung vor.

M
merlin

02.08.2005 um 09:08 Uhr

Guten Morgen, Flori,

verstehe ich das richtig, daß Ihr nach einem Tarif bezahlt werdet?

Gruß, Merlin

F
flori

02.08.2005 um 10:49 Uhr

Das ist richtig - wir werden nach Tarif bezahlt. Wir vertreten die Meinung, wenn andere für zusätzliche Aufgaben nichts bekamen, warum soll dieser MA was bekommen? Wir sehen hier eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach §87 Abs. 1 Nr. 10 - wie seht ihr das????

W
Werner

02.08.2005 um 10:58 Uhr

Hallo Flori, ich sehe das leider so ,dass man einzelvertragliche außertarifliche Zulagen nicht wirklich beeinflussen kann. Bei Prämienzahlung wäre das etwas anderes.

F
flori

02.08.2005 um 11:08 Uhr

Also nochmal. Ein MA soll eine Lohngruppe höher kommen weil der AG ihm eine zusätzliche Aufgabe gegeben hat. Nun heißt es im §87 Abs.1 Nr. 10: Der BR hat Mitbestimmung bei Fragen der betrl. Lohngestaltung usw.und auch bei Änderung. Hier muss doch dieser § greifen!!!!

W
Werner

02.08.2005 um 11:15 Uhr

Wieso nochmal? In Deiner ersten Frage hieß es übertarifliche Zulage! Was Du jetzt schreibst (Umgruppierung)ist nach §99 BetrVG zustimmungsbedürftig.

F
flori

02.08.2005 um 11:20 Uhr

bin auch schon Urlaubsreif!!! Sorry!

Also jetzt - bei übertarif greift der §87, bei Umgruppierung der §99.

Jetzt hoffe ich habe ichs auf die Reihe gebracht. Sorry nochmal!

Sehe ich dies jetzt so richtig???

R
Rainer

02.08.2005 um 11:37 Uhr

Gesetze hin oder her ihr als BR habt für allle MA das beste zu ermöglichen . also auch für diesen oder geht es euch nicht um den MA sondern um euch selber.

F
flori

02.08.2005 um 11:45 Uhr

Hallo Rainer

Es geht uns um's Prinzip. Bevor dieser MA einen höheren Lohn bekommt, sind erst mal andere dran. Es gibt einige MA die schon länger zusätzliche AUfgaben bekommen haben und bis heute noch kein Geld bekamen. Unser AG sagte immer wieder zu uns es geht nicht. Wir versuchten ja schon früher die betroffen MA höher zu bekommen. Deshalb sagen wir in diesem Fall, dieser MA bekommt jetzt auch NOCH nichts. Das ist doch Fair oder???

R
Rainer

02.08.2005 um 11:53 Uhr

Nein es ist gegenüber diesem MA überhaupt nicht fair was kann er dafür daß Ihr mit eueren Forderungen bisher keinen Erfolg gehabt habt. Nochmals iHr seit jedem MA verplichtet das best- möglichste herauszuholen.

F
flori

02.08.2005 um 12:01 Uhr

Sorry Rainer ich verstehe dich leider nicht. Sind dir die anderen MA die noch nichts bekommen haben egal?? Ich glaube zuerst sollen die mal einen höheren Lohn bekommen. Denn die haben ja schon bewiesen dass sie ihre zusätzliche Aufgabe meistern. Das muss der andere erst mal zeigen ob er dieser Aufgabe gewachsen ist. Dann kann auch er einen höheren Lohn bekommen. Wir gönnen ja jedem mehr Lohn.

W
Werner

02.08.2005 um 12:16 Uhr

Hallo Flori, wie in meiner ersten Antwort bereits geschrieben, bei ÜTZ greift nichts so wirklich. Das ist Verhandlungsgeschick; oder Glück; oder sonstwas.

B
Bernd

02.08.2005 um 12:30 Uhr

Hallo Flori,

nichtsdesto weniger würde ich dafür eintreten, daß die Anderen genau soviel wie der übertariflich bezahlte AN bekommen auf keinen Fall umgekehrt. bernd

W
Werner

02.08.2005 um 12:36 Uhr

@ Flori & bernd einen Versuch ist es immer Wert! Nur fehlt m.E. die rechtliche Grundlage! Viel Glück!

M
merlin

02.08.2005 um 12:53 Uhr

Ich denke auch, daß Ihr zwar versuchen könnt, nach § 99 zu verhindern, daß der AN höhergruppiert wird, jedoch hat das nicht automatisch zur Folge, daß die anderen dann mehr bekommen. Bei einer Zulage wäre es was anderes

F
flori

02.08.2005 um 13:22 Uhr

Ich sehe hier sogar eine Verletzung der Gleichbehandlung § 75 RdNr. 24ff bzw. 25. Wie seht ihr das???

W
Werner

02.08.2005 um 13:43 Uhr

Wenn es um einen Prämientopf ginge würde ich Dir recht geben. Bei einer ÜTZ immer noch nicht! Natürlich kann ich auch falsch liegen, aber die betriebliche Praxis hat seine Spuren bei mir hinterlassen.

W
Werner

02.08.2005 um 13:59 Uhr

Ihr könntet aber den anderen MA`s nahelegen ein Verlangen nach Höhergruppierung zu stellen evtl. mit Unterstützung des BR. Eine aktuelle Stellenbeschreibung müßte doch vorliegen. Wenn in den Stellenbeschreibungen die selbe Qualifikation gefordert ist und die Tätigkeiten gleichwertig sind, müßte auch die selbe Bezahlung gefordert werden können.

B
BMW

02.08.2005 um 20:00 Uhr

Hallo Kollegen&BR's

Weiß von euch jemand wo eine Höhergruppierung geregelt wird?Eine Höhergruppierung ist doch im Lohntarifvertrag geregelt.

Hat jemand von euch den Lohntarifvetrag zu eurem Mateltarifvertrag gesehen da ist jede Gehaltsstufe geregelt.

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