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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch - wie lange besteht der alte Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit?

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piggy410
Jan 2018 bearbeitet

hallo leute habe folgendes problem: ein mitarbeiter war von august 04 bis märz 05 krank . am 29.3.05 trat er seinen ersten arbeitstag an uns fragte im büro wegen seinen resturlaub 16 tage nach von 2004. man sagte ihm dort, dieser wäre verfallen. ich kenne das nur so das bei krankfeiern der urlaubsanspruch nicht erlischt. danke im voraus für jede antwort gruß an alle piggy410

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Community-Antworten (6)

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BMW

01.08.2005 um 22:24 Uhr

Hallo Piggy Das bundesurlaubsgesetzt sagt folgendes aus

BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen

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Poldi

01.08.2005 um 23:39 Uhr

Wenn er am 29.3 zurück kam so kann er defacto noch 3 Tage Urlaub nehmen. Der Rest ist verfallen, daran wird sich nichts rütteln lassen.

FB
Frank B.

02.08.2005 um 08:50 Uhr

Hallo Piggy!

Ich kenne zwar eure betrieblichen Belange nicht, aber für mich ist deine Äußerung "krankfeiern" eine dreiste Unterstellung! Aber vielleicht liegt´s ja an deinem Namen!?

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Bernd

02.08.2005 um 09:45 Uhr

hallo Frank hallo Piggy,

also, ich mag das Wort krankfeiern auch nicht, denn krank ist krank und hat mit feiern wirklich nichts zu tun; "krankfeiern" ist also wirklich eine böse Unterstellung aber leider umgangssprachlich noch weit verbreitet. Aber, Frank ein wenig Sachlichkeit auf die Person des Forumteilnehmers bezogen ist doch wohl nötig und möglich. Laß also bitte solche Bezüge die an Beleidigungen grenzen.

bernd

P
piggy410

02.08.2005 um 10:22 Uhr

hallo habe echt nicht drüber nachgedacht , aber das liegt daran das bei uns im betrieb dauernd nur so geredet wird und man dies automatisch ohne nachzudenken übernimmt. natürlich war das so nicht negativ gemeint und ich gelobe besserung denn auch ich mit so einem nickname habe bei näheren nachdenken gemerkt das solch ausspruch wirklich nicht passend ist. also nochmal sorry ! Gruß Piggy410

FB
Frank B.

02.08.2005 um 11:14 Uhr

Ich ziehe mir die Jacke an! Ich möchte mich bei Piggy für meine Äußerung entschuldigen! Mich bringen nur immer diese Unterstellungen von unserem AG auf die Palme und wenn man solche Äusserungen im BR- Forum liest, passiert´s halt mal.

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