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Wahlvorschlag gekippt für Listenwahl - kann dagegen Einspruch erhoben werden?

H
HzDriver
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Am Freitag den 10.02.06 16.00 Uhr wurde unser Wahlvorschlag (Kanditatenliste) gekippt und durch Einreichung einer Wahlliste zu einer Listenwahl umgestellt. Da es der letzte Termin wahr konnte angeblich nicht schnell genug eine geeignete Liste erstellt werden. Der amtierente BV hat also eine Liste nach seiner Meinung erstellt. Das Problem ist nur ,langjährige BR-Mitglieder und Ersatzmitglieder sind in dieser Wahlliste nicht mehr Berücksichtigt obwohl Sie sich haben aufstellen lassen! Dafür sind eigenartiger Weise Vorarbeiter und Mitarbeiter in dieser Wahlliste die zum erstenmal kanditieren!? Dazu kommt das die Geschäftsleitung kürzlich erst aufgerufen hat einen guten BR zu wählen,das sieht hier nach Absicht aus und hat schon Empörung unter der Belegschaft ausgerufen. Ist es möglich noch Einspruch gegen diesen Wahlvorgang zu erheben? mfg Robert Helm

2.75001

Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

14.02.2006 um 09:09 Uhr

Wenn der Wahlvorstand beide Listen zugelassen hat, ist die Wahl auch so durchzuführen. Ihr hättet euch vorher überlegen müssen in welcher Reihenfolge ihr euch auf eure Liste schreibt.

Mit einer Listenwahl muss man immer rechnen!!!

Den gleichen Fehler haben schon einige vor euch gemacht, ist schon hier im Forum oft genug diskutiert worden.

Was bleibt ist, die Wahl durchzuführen und diese dann im Anschluss beim Arbeitsgericht anzufechten.

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