Erstellt am 25.07.2005 um 21:31 Uhr von otto
Hallo Davorka!
Im Betrieb ohne Tarifbindung hat der BR umfangreiche Mitbestimmungsrechte, wenn es um die Gestaltung eines Gehaltstarif-Systems (!!!) geht. Rechtsgrundlage: § 87 Abs. 1 Nr. 10 und BetrVG. Nur wenn es konkret um EURO und Cent - also z.B. Höhe des Stundenlohn, Höhe eines bestimmten Monatsgehalts - hat der BR nach wie vor kein Mitbestimmungsrecht. Die Materie ist allerdings ziemlich kompliziert.