Zustimmung bei Einstellung
Hallo, da wir noch einen ziemlich frisch gegründeten Betreibsrat haben, hätte ich mal eine Frage zum Mitbestimmungsrecht bei der Lohngestaltung.
Ich habe von unserer Chefin zwei zu prüfende Neueinstellungen bekommen, zu denen der Betriebsrat seine Zustimmung erteilen soll. Da durch einen Betriebsübergang momentan keine tarifliche Bindung für NEueinstellungen besteht, gibt es für die Festlegung des Gehaltes keine tarifliche Eingruppierung, sondern die Gehaltsfestlegung wird nach dem "Lohngefüge" des neuen Arbeitgebers gestaltet. Aus unserer Sicht ist es aber in dem einen Fall ein zu geringer Lohn (wenn wir nach dem gehen, was mit einer tariflichen Bindung dabei rausgekommen wäre). Nun meine Frage, ob der BR hier überhaupt ein Mitspracherecht hat?!
Vielen Dank für die Antworten im Vorraus!
Community-Antworten (1)
29.01.2014 um 10:12 Uhr
Im § 99 BetrVG wird ausdrücklich von der "Eingruppierung" gesprochen. Über die tatsächliche Höhe des Einkommens gibt es nichts mitzuwirken. Es gibt also keinen Zustimmungsverweigerungsgrund.
Ihr müsstet allerdings nachvollziehen können, wo in dem "Lohngefüge" eingruppiert wurde und ob dies den Regeln entspricht. Stimmt das nicht, könntet Ihr der Einstellung an sich natürlich auch nicht widersprechen aber der falschen Eingruppierung. (Zahnloser Tiger).
Gibt es im neuen Betrieb einen BR? Und hat der das Lohngefüge mitbestimmt? Da würde nämlich die Mitbestimmung ansetzen; bei den Entgeltgrundsätzen (§ 87 BetrVG). Aber das ist ein komplexes Thema. Wenn Ihr Euch dem annehmen wollt, müsst Ihr Euch gründlich vorbereiten (Seminar, Sachverständiger ....).
Verwandte Themen
Zustand nach Nicht-Annahme aller BR-Anträge ... Bitte um Hilfe!
ÄlterZu einem Arbeitgeber-Antrag auf Versetzung gemäß BetrVG § 99 wurden folgende BR-Anträge gestellt: BR Antrag auf qualifizierte Zustimmungsverweigerung gemäß § 99.2.1 (Verstoß gg. KBV Stellenbesetzu
BR stimmt Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz wiederholt zu
ÄlterHallo, was kann man tun, wenn der BR immer wieder mal einen Antrag auf Überstunden des AG genehmigt, obwohl die Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche ohnehin schon überschritten wird. Die geltend
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Zustimmung zur Einstellung
ÄlterZustimmung zur Einstellung? Bei uns lag eine Einstellung in der BR-Sitzung vor. Da ein BR-Mitglied fehlte waren 12 von 13 BR Mitglieder an der Abstimmung beteiligt. Ergebnis: 6 ja, 5 nein und 1 Entha
Einstellungsgesuch abgelehnt
ÄlterHallo, wir haben einer Betriebsratanhörung gem. §99 BetrVG zur Einstellung und Eingruppierung nicht zugestimmt, weil wir der Auffassung sind, dass die Eingruppierung gegen unsere Betriebsvereinbarung