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Zustimmung bei Einstellung

S
steinheidBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, da wir noch einen ziemlich frisch gegründeten Betreibsrat haben, hätte ich mal eine Frage zum Mitbestimmungsrecht bei der Lohngestaltung.

Ich habe von unserer Chefin zwei zu prüfende Neueinstellungen bekommen, zu denen der Betriebsrat seine Zustimmung erteilen soll. Da durch einen Betriebsübergang momentan keine tarifliche Bindung für NEueinstellungen besteht, gibt es für die Festlegung des Gehaltes keine tarifliche Eingruppierung, sondern die Gehaltsfestlegung wird nach dem "Lohngefüge" des neuen Arbeitgebers gestaltet. Aus unserer Sicht ist es aber in dem einen Fall ein zu geringer Lohn (wenn wir nach dem gehen, was mit einer tariflichen Bindung dabei rausgekommen wäre). Nun meine Frage, ob der BR hier überhaupt ein Mitspracherecht hat?!

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus!

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

29.01.2014 um 10:12 Uhr

Im § 99 BetrVG wird ausdrücklich von der "Eingruppierung" gesprochen. Über die tatsächliche Höhe des Einkommens gibt es nichts mitzuwirken. Es gibt also keinen Zustimmungsverweigerungsgrund.

Ihr müsstet allerdings nachvollziehen können, wo in dem "Lohngefüge" eingruppiert wurde und ob dies den Regeln entspricht. Stimmt das nicht, könntet Ihr der Einstellung an sich natürlich auch nicht widersprechen aber der falschen Eingruppierung. (Zahnloser Tiger).

Gibt es im neuen Betrieb einen BR? Und hat der das Lohngefüge mitbestimmt? Da würde nämlich die Mitbestimmung ansetzen; bei den Entgeltgrundsätzen (§ 87 BetrVG). Aber das ist ein komplexes Thema. Wenn Ihr Euch dem annehmen wollt, müsst Ihr Euch gründlich vorbereiten (Seminar, Sachverständiger ....).

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