Wann müssen Dienstpläne veröffentlicht werden?
Hallo Kollegen, bei uns kommen die Dienstpläne für die Woche gerade mal am Donnerstag der vorwoche ans Schwarze Brett. Ist das nicht zu kurz. Wir habe sehr unregelmässige Arbeitszeiten. z. B.: Mo. 8.00 -14.00 Di. 9.30-16.30 Mi. 14.00-19.00 Do. 7.00- 13.30 Fr. 8.00-12.00 u.s.w.. Man kann kaum zum Zahnarzt o.ä.. Gibt es hier keine Festen Zeiten? Grüße!!!
Community-Antworten (3)
24.07.2005 um 00:23 Uhr
Gegenfrage:Gibt es einen Betriebsrat und hat dieser den Änderungen zugestimmt?
24.07.2005 um 00:32 Uhr
Guten Abend Heringeltaube!
- Zunächst wäre es nicht uninteressant zu wissen, in welcher Branche Sie tätig sind. In einzelnen Branchen sind sehr unterschiedliche Praktiken üblich.
- Haben Sie einen BR? Wenn ja, müßte der dieser Praxis des Arbeitgebers zugestimmt haben.
- Wenn Sie keinen BR haben sollten - gründen Sie einen. Die W.A.F. und andere können Ihnen dabei helfen.
- Ansonsten gibt es keine verbindlichen Regelungen zu Ihrer Frage. Es gibt nur einen Hinweis im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG (schrecklicher Name, aber so heißt es nun mal): § 12: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, daß der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbringt (Abs. 1). Der Arbeitnehmer ist zur Arbeitsleistung nur verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt (Abs. 2). Diese Vier-Tage-Frist wäre in Ihrem Fall eingehalten. Gruß otto
24.07.2005 um 16:40 Uhr
Hallo, ich arbeite im Pressegroßhandel. Also Zeitaktuelle Zeitungen müssen von uns Versand werden. Es gibt einen Betriebsrat. Grüße!
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