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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzarbeit - unter welchen Voraussetzungen möglich ?

G
GO
Jan 2018 bearbeitet

Ab wann , und unter welchen Vorraussetzungen ist Kurzarbeit möglich

Fragesteller ist BR-Vorsitzender eines mittelstaendiges Unternehmen mit 70MA , schlechter Auftragslage und rückliegenden Entlassungen

4.16302

Community-Antworten (2)

B
BMW

22.07.2005 um 20:42 Uhr

Hallo Auf jeden Fall muß Kurzarbeit bei der Argentur für Arbeit von AG angemeldet werden! Ihr könnt aber als BR euch einen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit zu euch in den Betrieb einladen!

O
otto

23.07.2005 um 00:06 Uhr

Ergänzend zu BMW: Die Anordnung von Kurzarbeit ist auch mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG "....vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit"). Stimmt der BR der Kurzarbeit nicht zu, entscheidet letztlich die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG).

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