Einsicht in Gehaltslisten - muss der BR dazu einen Grund angeben?
Hallo! Nochmal eine Frage zm Thema Einsicht in Gehaltslisten: Auch wenn ein Angestellter es nicht wünscht, dass Personen aus dem BR über sein Gehalt informiert sind, werden diese Daten trotzdem rausgegeben? Verstößt das dann nicht gegen den Datenschutz? Und muss für diese Einsicht ein plausibler Grund vorliegen oder kann der BR Einsicht ohne Angabe von Gründen verlangen?
Community-Antworten (3)
19.07.2005 um 23:01 Uhr
Hallo Anomar Der BR hat das Recht jeder Zeit einsicht in die Brutto-Lohnlisten zu nehmen es kann ihm auch nicht verwehrt werden,sie darf nur nicht in unbefugte Hände gelangen.Somit kann je nachdem auch fest gestellt werden ob Abteilungen herabgestuft werden ohne dass der BR etwas in der Richtung bemerkt!
19.07.2005 um 23:03 Uhr
Hallo Anomar Der BR hat das Recht jeder Zeit einsicht in die Brutto-Lohnlisten zu nehmen es kann ihm auch nicht verwehrt werden,sie darf nur nicht in unbefugte Hände gelangen.Somit kann jenachdem auch fest gestellt werden ob Abteilungen herabgestuft werden ohne das der BR etwas in der Richtung bemerkt!
20.07.2005 um 07:48 Uhr
Moin Anomar, das hat nichts mit Datenschutz im eigentlichen Sinne zu tun. Die Berechtigten, je nach Betriebsgröße ein Ausschuß für Lohn und Gehalt, oder der Vorsitzende haben das Recht und die Pflicht Einsicht zu nehmen, es muß auch kein Grund für die Einsichtnahme genannt werden. Selbst wenn ein ATer es zum Beispiel nicht möchte. Nur leitende Angestellte sind dabei außen vor, es besteht kein Recht diese Gehaltslisten einzusehen.
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