Erstellt am 19.07.2005 um 21:01 Uhr von BMW
Hallo Anomar
Der BR hat das Recht jeder Zeit einsicht in die Brutto-Lohnlisten zu nehmen es kann ihm auch nicht verwehrt werden,sie darf nur nicht in unbefugte Hände gelangen.Somit kann je nachdem auch fest gestellt werden ob Abteilungen herabgestuft werden ohne dass der BR etwas in der Richtung bemerkt!
Erstellt am 19.07.2005 um 21:03 Uhr von BMW
Hallo Anomar
Der BR hat das Recht jeder Zeit einsicht in die Brutto-Lohnlisten zu nehmen es kann ihm auch nicht verwehrt werden,sie darf nur nicht in unbefugte Hände gelangen.Somit kann jenachdem auch fest gestellt werden ob Abteilungen herabgestuft werden ohne das der BR etwas in der Richtung bemerkt!
Erstellt am 20.07.2005 um 05:48 Uhr von Werner
Moin Anomar,
das hat nichts mit Datenschutz im eigentlichen Sinne zu tun.
Die Berechtigten, je nach Betriebsgröße ein Ausschuß für Lohn und Gehalt, oder der Vorsitzende haben das Recht und die Pflicht Einsicht zu nehmen, es muß auch kein Grund für die Einsichtnahme genannt werden.
Selbst wenn ein ATer es zum Beispiel nicht möchte.
Nur leitende Angestellte sind dabei außen vor, es besteht kein Recht diese Gehaltslisten einzusehen.