Informationen über Eingruppierg/Gehalt -hat der Betriebsarat ein Einsichtsrecht in die Gehaltsliste?
Hallo, Frage: Darf der Betriebsrat Einsicht in die Eingruppierung (bzw. die Info über die Höhe des Gehaltes) eines Angestellten nehmen, wenn dieser das nicht wünscht. (Datenschutz?).
Community-Antworten (1)
19.07.2005 um 14:55 Uhr
Hallo Anomar, natürlich darf der BR das. Ihr habt jederzeit das Recht die Lohn- und Gehaltslisten einzusehen. Einzige Ausnahmen sind Leitende Angestellte
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