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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationen über Eingruppierg/Gehalt -hat der Betriebsarat ein Einsichtsrecht in die Gehaltsliste?

A
Anomar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Frage: Darf der Betriebsrat Einsicht in die Eingruppierung (bzw. die Info über die Höhe des Gehaltes) eines Angestellten nehmen, wenn dieser das nicht wünscht. (Datenschutz?).

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Community-Antworten (1)

W
Werner

19.07.2005 um 14:55 Uhr

Hallo Anomar, natürlich darf der BR das. Ihr habt jederzeit das Recht die Lohn- und Gehaltslisten einzusehen. Einzige Ausnahmen sind Leitende Angestellte

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