Jahresabschluss - wenig Informationen vorab, Erläuterungen ausschließlich mündlich
Hallo liebe BR/WA-Kollegen, ich bräuchte mal ein bisschen Meinungsinput von euch. Bin seit kurzem im WA, der vorher quasi nur auf dem Papier existiert hat. Habe mir das ehrgeizige Ziel gesetzt, dies zu ändern und die GL aus ihrer Komfortzone diesbezüglich rauszuholen. Das Unternehmen ist eine GmbH & Co. KG mit unter anderem einen persönlich haftenden Komplementär. Daher besteht der JA ausschließlich aus Bilanz und GuV. Beides ist sehr oberflächlich und zusammenfassend gehalten. Daher habe ich schriftlich detailliertere Informationen zu den einzelnen Bilanzpositionen gefordert (d.h. statt nur Verbindlichkeiten wollte ich ne Aufteilung in kurz-, mittel- und langfristige Verb., Verb aLuL, Verb. gegn verbundene Unternehmen, Verb. gegen Kreditinstitute usw.). Und da ja kein Anhang oder Lagebericht verfasst werden muss, habe ich teilweise diese Informationen direkt erfragt, wie z.B. ein Anlagespiegel. Als Reaktion kam nur, dass die Erläuterungen wie üblich mündlich erfolgen und dass nach HGB nur Bilanz und GuV gemacht werden muss und nur dazu die Erläuterung kommt. Trotz meiner Anmerkung, dass für uns nicht unbedingt das HGB sondern das BetrVG maßgebend ist und uns die Informationen rechtzeitig und umfassend, unter Vorlage sämtlicher relevanter Unterlagen, zustehen, wird auf deren Standpunkt beharrt, dass nur Aussagen zu Bilanz und GuV getätigt werden, und zwar mündlich zum Erläuterungstermin. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob man das ganze nun vor der Einigungsstelle klären sollte oder vielleicht abwartet, was für Informationen gegeben werden und nachträglich weitere Informationen fordert. Ich verstehe es so, dass auch erläuternde Informationen und Unterlagen vorab vorliegen müssen, um eine eigene Auswertung des JA vornehmen zu können. Vielleicht lieg ich da aber auch falsch. Danke für eure Anmerkungen dazu.
P.S.: Mir ist auch klar, dass man viel wichtigere Informationen durch die Monatszahlen erhält, aber das wird noch ein anderer Kampf...
Community-Antworten (4)
17.09.2015 um 13:19 Uhr
Eine Einigungsstelle ist da nicht vorgesehen. Bekommt der WA nicht die erforderlichen Informationen, muss der Betriebsrat den AG auffordern, seinen Informationspflichten nachzukommen und ggf. den Rechtsweg beschreiten.
Ich denke, dass Du erst einmal abwarten solltest, was neben schriftlichen Unterlagen noch alles so mündlich vorgetragen wird.
Wenn der AG so gar nicht mitspielt, sollte sich der BR einmal mit den § 23 Abs. 3 Und § 121 BetrVG befassen.
17.09.2015 um 15:02 Uhr
Ich kann weder dem Gesetzestext noch den Kommentaren einen Anspruch des BR/WiA auf Überlassung dieser Unterlagen entnehmen. Die Kommentierungen lesen sich eher so, dass die Unterrichtung in der Regel mündlich erfolgt. Insofern wäre die Reaktion des Arbeitgebers nicht verwunderlich.
Wenn ich solche Aussagen wie " Habe mir das ehrgeizige Ziel gesetzt, ... die GL aus ihrer Komfortzone diesbezüglich rauszuholen. " lese, dann frage ich mich auch regelmäßig, ob jier tatsächlich das BetrVG und die dort beschriebenen Aufgaben im Vordergrund stehen, oder ob es ganz andere Motive sind und das BetrVG nur Mittel zum Zweck ist. Auch das Vertrauen welches zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört muss man sich häufig erst erarbeiten und dann regelmäßig wieder rechtfertigen. Auch der veröffentlochte Jahresabschluss lässt eine ganze Reihe von Rückschhlüssen zu und wenn es einem gelingt daraus intelligente Fragen abzuleiten die man dann bei der Erläuterung des WA stellt, dann kann man sich unter Umständen den Respekt und das Verständnis der anderen Seite erarbeiten.
17.09.2015 um 15:38 Uhr
Pjöööng, du hast Recht, im Gesetz steht nicht, dass die Unterlagen dem WA überlassen werden müssen. Wohl aber, das die GL "...rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen..." (BetrVG §106 Abs. 2) unterrichten muss. Wenn ich die Unterlagen nicht im Vorfeld bekomme, bleibt ja nur die Möglichkeit, diese während des WA einzusehen. Das kann dann natürlich dauern. Wenn die GL so viel Zeit hat, bitte. Wir haben das einmal durchgezogen. Seit dem bekommen wir die Unterlagen immer im Vorfeld :-))
Wenn ich mich aber mit der GL über die Bilanzen, Lageberichte..... unterhalten will, sollte ich mich hiermit aber auch auskennen, sprich eine etwas tiefere Ahnung von der Matierie haben, sonst kann die die GL alles erzählen.
17.09.2015 um 15:55 Uhr
Danke erstmal für eure Antworten. Muss wohl erstmal, auch nach eigener weiterer Recherche, hinnehmen, dass die Erläuterung nur mündlich erfolgt. Gehe dann auch davon aus, dass die Erläuterung dann entsprechend lange dauern wird. Vielleicht ja mit dem gleichen Effekt wie bei stehipp. Habe übrigens BWL studiert und werde daher hoffentlich sinnvolle Nachfragen hinbekommen ;-)
@Pjöööng Deine Annahme, die bei dir auf meinem Zynismus entsteht, ist allgemein sicherlich nicht unbegründet. Ich habe mich dazu hinreißen lassen, da mich die GL bei den Antworten teilweise für dumm verkaufen wollte ("Wir haben keinen Anlagespiegel" bei einem Unternehmen mit 11 Betrieben und Sachanlagen in millionenhöhe). Und mit Komfortzone meinte ich hier die für die GL bisher bestehende günstige Situation, dass der WiA inaktiv ist, die GL nur sehr sporadisch monatliche Zahlen schickt und es keine persönlichen Treffen gibt. Dies will ich ganz im Sinne des BetrVG ändern. Und ehrgeizig erscheint es mir, da ich nicht mit Gegenliebe seitens der GL rechne. Aber das ist wohl auch normal.
Also vielen Dank nochmal
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