Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - wie sollen wir uns verhalten?
jetz haben wir den salat, die geschichte mit der erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit, ist euch ja bekannt. nun ist es so,dass doch eine handvoll nicht unterschrieben hat,die erlärungen sind lt gewerkschaft eh ungültig weil AG nicht gegengezeichnet hat. der august-DPL ist mit nicht genehmigten schichtzeiten fertiggestellt und soll durch den BR abgesegnet werden. wie sollen wir uns verhalten? welche möglichkeiten bieten sich ,wir wollen keinen crash,nur unsere rechte wahren. bitte um baldige antwort mfg
Community-Antworten (2)
17.07.2005 um 03:41 Uhr
Guten Abend, Maiki! Vielleicht bin ich auch nur begriffsstutzig bzw. habe Ihre früheren Beiträge nicht gelesem. Ich verstehe das Problem nicht. Worum geht es eigentlich:
- Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit?
- Änderung des Dienstplans?
- Änderung der Arbeitsverträge?
- Sonstige Fragen? Warum holt sich der BR nicht den Rat bzw. die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ein? Wenn Sie dazu Empfehlungen brauchen, kann die W.A.F. Ihnen sicher helfen.
18.07.2005 um 11:04 Uhr
Auch ich bin der Meinung, dass hier ein Fachanwalt eingeschaltet werden sollte - und zwar für die Einzelfälle und als Unterstützung für den Betriebsrat. Die Gewerkschaftsmitglieder sollten die Gewerkschaft aufsuchen. In Sachen Verlängerung der Arbeitszeit ist nun einmal diese gefragt und nicht der Betriebsrat, der ja wegen des § 77 BetrVG hier keine Betriebsvereinbarung treffen kann.
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