hallo,ichwürde gerne wissen ob es beim bereitschaftsdienst eine altersgrenze(kannleistung u.nicht mußleistung), z.b.ab 55jahren gibt.
Erstellt am 15.07.2005 um 19:54 Uhr von BMW Hallo von Bingo Meistens wird so etwas in einer BV geregelt der Tarif-vertrag dürfte dieses bestimmt nicht hergeben