Erstellt am 14.07.2005 um 23:12 Uhr von Rollie
Gesetzlich besteht ein Urlaubsanspruch von 24 Werktagen, bei einer 6-Tage Woche.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub in den Schulferien besteht keiner.
Erstellt am 15.07.2005 um 09:30 Uhr von viktor
Ergänzend dazu:
Laut Bundesurlaubsgesetz müssen mindestens zwei Wochen (12 Arbeitstage) zusammenhängend gewährt werden (§7BUrlG).
Erstellt am 15.07.2005 um 13:51 Uhr von Biggy
Hallo Rolli
verbessere mich wenn ich Unrecht habe, aber Urlaubsanspruch ist doch verschieden.Kommt auf den Berufszweig , auf die Firma ,auf Zugehörigkeit, auf das Alter an, ist also verschieden.
Urlaub in den Ferien soll nach BVG denjenigen gewährt werden die schulpflichtige Kinder haben, oder deren Ehepartner in den Ferien Betriebsferien
haben. Immer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber.
Wird keine Einigung erziehlt, kann man sich an den Betriebsrat wenden, falls einer vorhanden.
Gruß Biggy
Erstellt am 15.07.2005 um 14:19 Uhr von edelweis
Ich gebe Rollie recht. Seron hat nach der gesetzlichen Regelung der Urlaubstage gefragt. Das sind nach Bundesurlaubsgesetz 24 Tage. Ob ALter, Tarife usw. berücksichtigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Gesetzlich geregelter Anspruch= 24 Tage. Am besten ist bei Urlaubsplanung natürlich immer eine Abstimmung mit den Kollegen.Das der AG
den Urlaub genehmigen muss, ist klar. Im Zweifelsfall (mehrere berechtigte Kollegen zur gleichen Zeit)kann der Zeitpunkt des Antrages berücksichtigt werden. So ist es bei uns geregelt.