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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden sollen bereits mit dem Gehalt abgegolten sein - kann der Betriebsrat ein Veto einlegen?

J
Jake
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe folgendes Problem: bisher wurden genehmigte Überstunden immer ausbezahlt (mit Zuschlag) wenn sie nicht im Rahmen der Gleitzeitregelung durch Freizeitausgleich abgefeiert werden konnten. Jetzt soll dies ab einer gewissen Einkommensgrenze geändert werden, d. h. die Überstunden sollen dann bereits mit dem Gehalt abgegolten sein. Mein Vorschlag war, einen Jahresüberstundendurchschnitt zu errechnen und die Gehälter um einen etwas niedrigeren Betrag sozusagen als "Entschädigung" anzuheben. Inwiefern kann der BR - sollte die Geschäftsführung damit nicht einverstanden sein - dann ein Veto einlegen? Es handelt sich bei den betroffenen Mitarbeitern nicht um Führungskräfte, sonder um normale Sachbearbeiter. Habe ich überhaupt Einfluss, wenn z. b. mit den Mitarbeitern einzeln gesprochen wird und diese einwilligen? Vielen Dank Jake

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Community-Antworten (2)

V
viktor

29.08.2005 um 10:36 Uhr

Ich lese zwischen den Zeilen, dass kein Tarif gilt? Der BR kann versuchen eine BV hinzubekommen im Sinne des § 87 Abs 1 Satz 10 BetrVG (fraglich wegen Tarifvorbehalt). Ansonsten gelten hier individuelle Ansprüche. Die Änderungen können möglicherWeise nicht Vertragskonform sein. Allerdings müssen die Kollegen dagegen selbst vorgehen (Rechtsschutz über die Gewerkschaft)

J
Jake

29.08.2005 um 11:35 Uhr

Hallo Viktor, vielen Dank für deine Antwort! Du hast richtig zwischen den Zeilen gelesen, es gibt keinen Tarifvertrag...

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