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Krankheit nach Mutterschutz - wie ist das mit der Lohnfortzahlung?

R
rokaha
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin ist noch bis einschl. 31.8. in Mutterschutz. Es ist vereinbart, dass sie zum 1.9. ihre gehabte Stelle wieder antritt. Nun ist es so, dass sie sich wahrscheinlich Ende August einer größeren OP unterziehen muss und daher sicherlich länger krank geschrieben wird. Wie verhält sich das ab 1.9.? Muss der AG ihr die 6 Wo. Lohnfortzahlung zahlen (sollte sie solange krank sein) ? Für Eure rasche Unterstützung wäre ich dankbar.

4.53201

Community-Antworten (1)

B
Barbara

15.07.2005 um 09:44 Uhr

ab 1.09. hat die Kollegin regulär wieder ein Arbeitsverhältnis, mit allen Rechten und Pflichten also auch mit Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Gruss Barbara

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