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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit - steht dem AN bei Halbtagstätigkeit auch eine Pause zu?

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Patty
Jan 2018 bearbeitet

Hallo meine Frage ist einfach. Stehen einem für den halben Tag Arbeitzzeit 8.00-13.15 einen Pause zu? Bitte bäuchte dringendst eine Antwort! Danke!

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Community-Antworten (2)

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zicke56

14.07.2005 um 17:49 Uhr

Ich habe selbst einmal Teilzeit gearbeitet und "mußte" aufgrund eines entsprechenden Arbeitsvertrages und einer BV eine Pause machen. Zwingend vorgeschrieben ist meines Wissens eine Pause erst bei einer Arbeitszeit von mind. 6 Stunden (§4 Arbeitszeitgesetz). Es könnte bei einem reinen Bildschirmarbeitsplatz anders aussehen. Das weiß ich nicht auswendig und dazu haben Sie auch zu wenig EInzelheiten über Ihre Tätigkeit angegeben.Evtl. in Bildschirmarbeitsplatz-VO nachsehen.

B
Barbara

15.07.2005 um 09:49 Uhr

Zicke liegt richtig, das AG schreibt erst nach 6 Stunden zwingend eine Pause vor. Sollte die MA eine Pause machen wollen würde sich die Arbeitszeit um eine halbe Stunde, 13:45 Uhr verlängern. Du solltest die betriebliche Übung beachten. Desweiteren die Betriebsvereinbarungen über die Arbeitszeiten, da sind in der Regela auch die Pausenzeiten formuliert. Gruss Barbara

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