Erstellt am 14.07.2005 um 15:49 Uhr von zicke56
Ich habe selbst einmal Teilzeit gearbeitet und "mußte" aufgrund eines entsprechenden Arbeitsvertrages und einer BV eine Pause machen. Zwingend vorgeschrieben ist meines Wissens eine Pause erst bei einer Arbeitszeit von mind. 6 Stunden (§4 Arbeitszeitgesetz). Es könnte bei einem reinen Bildschirmarbeitsplatz anders aussehen. Das weiß ich nicht auswendig und dazu haben Sie auch zu wenig EInzelheiten über Ihre Tätigkeit angegeben.Evtl. in Bildschirmarbeitsplatz-VO nachsehen.
Erstellt am 15.07.2005 um 07:49 Uhr von barbara
Zicke liegt richtig, das AG schreibt erst nach 6 Stunden zwingend eine Pause vor. Sollte die MA eine Pause machen wollen würde sich die Arbeitszeit um eine halbe Stunde, 13:45 Uhr verlängern. Du solltest die betriebliche Übung beachten. Desweiteren die Betriebsvereinbarungen über die Arbeitszeiten, da sind in der Regela auch die Pausenzeiten formuliert.
Gruss Barbara