Erstellt am 22.03.2007 um 21:23 Uhr von Kölner
@musti
Hatte ich das heute nicht schon einmal gelesen?
Ich bin irritiert...
Erstellt am 22.03.2007 um 21:25 Uhr von Bille
musti,
als -sog.Aufstellungskandidat- hast Du kein Jahr Kündigungsschutz!!
Deine Sache eilt!! Geh zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht!!
Erstellt am 22.03.2007 um 21:38 Uhr von Kölner
@bille
Was ist ein Aufstellungskandidat?
Erstellt am 22.03.2007 um 21:38 Uhr von Mona-Lisa
@musti,
Jetzt kann dir nur noch ein guter Arbeitsrechtler helfen!
Geh schleunigst zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht!
Kündigungsschutz hast du nur ein halbes Jahr, sofern du nicht als Ersatzmitglied zum Einsatz kamst!
Erstellt am 22.03.2007 um 21:47 Uhr von Heini
Ab zu einem Fachanwalt und innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, sonst ist die Kündigung wirksam.
Bei einem GdB 30 ist eine Zustimmung des Versorgungs- /Integrationsamt zu einer Kündigung nicht notwendig, es sei den Du wurdest vom Arbeitsamt gleichgestellt.
Erstellt am 22.03.2007 um 21:47 Uhr von Bille
Kölner,
hast Du Dich nie zu einer BR-Wahl als Kandidat aufstellen lassen??
Oder geht das bei Euch ohne Liste?
Erstellt am 22.03.2007 um 21:48 Uhr von musti
ist das riechtig was die mit mir gemacht haben .findet ihr es richtig das der betriebsrat der kündigung zugestimmt hat.STimmt es war heute schon ein mal drin wurde aber gelöscht
Erstellt am 22.03.2007 um 21:51 Uhr von musti
an kölner ich habe mich bei dem betriebswahlen aufstellen und hatte 36 stimmen bekommen bin aber in die BR nicht reingekommen
Erstellt am 22.03.2007 um 21:57 Uhr von Mona-Lisa
@musti,
auch nie als Ersatzmitglied bei einer Sitzung dabei gewesen?
Wann waren bei euch die Betriebsratswahlen?
Erstellt am 22.03.2007 um 21:58 Uhr von sphinx
@musti,
alles sehr verworren...
nur ein Teil von mir:
ein Vorgesetzter ist üblicherweise ZEUGE des Arbeitgebers. Deshalb gilt hier NICHT Aussage gegen Aussage.
Beim Arbeitsgericht bist du Kläger und der AG Beklagter und dieser hat einen Zeugen. Und du?
Hoffentlich kann ein Arbeitsrechtsanwalt dir helfen.
Alles Gute!
Erstellt am 22.03.2007 um 22:08 Uhr von Kölner
Erstellt am 22.03.2007 um 22:33 Uhr von mille
@musti,
zuerst stimme ich all denen zu, die dir empfehlen unbedingt einen guten Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Bis dahin solltest du ein Gedächtnisprotokoll verfassen. Schreibe dir jede Einzelheit auf die dir dazu einfällt, aber wirklich jede. Das Protokoll nimmst du mit zum Anwalt. Wenn euer BR wirklich so schlampig vorgeht wie es hier den Anschein hat, sollte man auch die Beschlussfassung zu deiner Kündigung überprüfen.
Natürlich hätte der BR deine Beschwerde behandeln müssen § 85 BetrVG.
Erstellt am 22.03.2007 um 22:50 Uhr von Kölner
@mille
Aber: Ändert eine möglicherweise schlampige BR-Arbeit etwas an der Kündigung? Wohl nicht!