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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie kann ich mich wehren und ich will meinen Arbeitsplatz zurück?

M
MUSTI
Nov 2016 bearbeitet

hallo ich habe ein problem würde mich auf antworten freuen.Ich arbeitete in einer firma ,die firma hat mir am 12.02.06abfindung angeboten damit ich selber kündigen soll.Bei dem geschpräch war der betriebsrat auch dabei.Ich habe das angebot nicht angenommen weil ich dort gerne gearbeitet habe.Ich bin dann 2st nach dem gespräch zum betriebsrat gegangen und habe ihm gesagt das die firma jetz einen grund suchen wird um mir zu kündigen.Am nächsten tag gegen 16uhr hatte ich streit mit meinem vorgesetstenweil er mich wie so oft gemobbt hat.,erhat dann später behauptet das ich ihn bedroht hätte ihn umzubringen.Ich habe es dann von einem anderen mitarbeiter gehört was er behauptet,bin dann gleich zum betriebsrat habe ihm den vorfall erzälht.er meinte dann es wäre aussage gegen aussage und es würde kein nachspiel haben.Ich habe dann 10 tage noch mit dem vorgesetsten gearbeitet dannach wurde ich freigesstellt und nach hause geschickt.Die firma hat dann die erlaubnis vom versorgungsamt geholt um mir fristlos zu kündigen da ich 30%schwerbehindert bin.Der versorgungsamt hat zugestimmt und mir wurde fristlos gekündigt.wiso hat der betriebsrat gesagt es würde kein nachspiel geben hat dann aber der kündigung zugestimmt Erst wurde ich freigestellt dann bekam ich eine fristlose kündigung und dann eine außerordentliche kündigung und vor zwei tagen eine ordentliche kündigung zum 31.05.2007 was soll das sein Hätten sie mich nicht auch anhören müssen und wiso hat der versorgungsamt der firma geglaubt und nicht mir was kann ich dagegen unternnehmen ich will meinem arbeitsplatz zurückhaben.Wo kann ich mich über denn betriebsrat beschweren weil er mir nicht geholfen hat meine rechte wahrzunehmen und ich hatte mich als kandidat zum betriebswahl aufstellen lassen ,hat mann dann nicht ein jahr kündigungsschutz

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Community-Antworten (13)

K
Kölner

22.03.2007 um 22:23 Uhr

@musti Hatte ich das heute nicht schon einmal gelesen? Ich bin irritiert...

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Bille

22.03.2007 um 22:25 Uhr

musti,

als -sog.Aufstellungskandidat- hast Du kein Jahr Kündigungsschutz!!

Deine Sache eilt!! Geh zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht!!

K
Kölner

22.03.2007 um 22:38 Uhr

@bille Was ist ein Aufstellungskandidat?

M
Mona-Lisa

22.03.2007 um 22:38 Uhr

@musti, Jetzt kann dir nur noch ein guter Arbeitsrechtler helfen! Geh schleunigst zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht!

Kündigungsschutz hast du nur ein halbes Jahr, sofern du nicht als Ersatzmitglied zum Einsatz kamst!

H
Heini

22.03.2007 um 22:47 Uhr

Ab zu einem Fachanwalt und innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, sonst ist die Kündigung wirksam. Bei einem GdB 30 ist eine Zustimmung des Versorgungs- /Integrationsamt zu einer Kündigung nicht notwendig, es sei den Du wurdest vom Arbeitsamt gleichgestellt.

B
Bille

22.03.2007 um 22:47 Uhr

Kölner, hast Du Dich nie zu einer BR-Wahl als Kandidat aufstellen lassen?? Oder geht das bei Euch ohne Liste?

M
MUSTI

22.03.2007 um 22:48 Uhr

ist das riechtig was die mit mir gemacht haben .findet ihr es richtig das der betriebsrat der kündigung zugestimmt hat.STimmt es war heute schon ein mal drin wurde aber gelöscht

M
MUSTI

22.03.2007 um 22:51 Uhr

an kölner ich habe mich bei dem betriebswahlen aufstellen und hatte 36 stimmen bekommen bin aber in die BR nicht reingekommen

M
Mona-Lisa

22.03.2007 um 22:57 Uhr

@musti, auch nie als Ersatzmitglied bei einer Sitzung dabei gewesen?

Wann waren bei euch die Betriebsratswahlen?

S
sphinx

22.03.2007 um 22:58 Uhr

@musti,

alles sehr verworren...

nur ein Teil von mir:

ein Vorgesetzter ist üblicherweise ZEUGE des Arbeitgebers. Deshalb gilt hier NICHT Aussage gegen Aussage.

Beim Arbeitsgericht bist du Kläger und der AG Beklagter und dieser hat einen Zeugen. Und du?

Hoffentlich kann ein Arbeitsrechtsanwalt dir helfen.

Alles Gute!

K
Kölner

22.03.2007 um 23:08 Uhr

@Bille Danke...

M
mille

22.03.2007 um 23:33 Uhr

@musti, zuerst stimme ich all denen zu, die dir empfehlen unbedingt einen guten Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Bis dahin solltest du ein Gedächtnisprotokoll verfassen. Schreibe dir jede Einzelheit auf die dir dazu einfällt, aber wirklich jede. Das Protokoll nimmst du mit zum Anwalt. Wenn euer BR wirklich so schlampig vorgeht wie es hier den Anschein hat, sollte man auch die Beschlussfassung zu deiner Kündigung überprüfen. Natürlich hätte der BR deine Beschwerde behandeln müssen § 85 BetrVG.

K
Kölner

22.03.2007 um 23:50 Uhr

@mille Aber: Ändert eine möglicherweise schlampige BR-Arbeit etwas an der Kündigung? Wohl nicht!

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