Erstellt am 10.02.2009 um 19:42 Uhr von Lotte
elcubano,
am wahrscheinlichsten ist es, dass der AG das Integrationsamt (IA) um Zustimmung zur Kündigung gebeten hat. Dann erfolgt eine Anhörung des/ der Betroffenen durch das IA. Das Versorgungsamt lädt lediglich bei Widersprüchen von schwerb. KollegInnen gegen Bescheide zur Sitzung des Widerspruchausschusses ein, aber damit hat der AG rein gar nichts zu tun.
Habt Ihr eine SchwerbV? Diese soll sich sofort mit der Betroffenen und dem IA kurzschließen. Außerdem sollte sie die Kollegin (falls diese dies wünscht) begleiten. Falls ihr keine SchwerbV habt, dann sollte ein BRM diese Aufgabe übernehmen.
Wichtig ist, dass das IA Eure Sicht der Dinge vermittelt bekommt. Insbesondere, wenn der AG Euch über die Schwierigkeiten, die er mit der Kollegin hat im Unklaren gelassen hat und keinerlei Präventation (siehe § 84 (1) SGB IX) stattfand.
Vielleicht hat der AG aber auch nur um ein Vermittlungsgespräch gebeten. Halte ich aber für unwahrscheinlich, wenn er Euch als BR nicht mal informiert.
Erstellt am 10.02.2009 um 20:36 Uhr von Der alte Heini
elcubano
Hier dürfte es sich um die Anhörung der Betroffenin zu einer beantragten Zustimmung zu ihrer beabsichtigten Kündigung durch den AG handeln.
Üblicherweise wird aber in der Einladung des Versorgungsamts schon auf den Grund der Einladung hingewiesen.