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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

SBV - Vorladung vom Versorgungsamt durch AG?

E
elcubano
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin (Schwerbehindert und mit häufigen Fehlzeiten, so das der AG schon mit der Kündigung drohte) wurde zu einem Termin beim Versorgungsamt geladen (vom Arbeitgeber gemacht?). Kann sich jemand vorstellen um was es sich dabei handeln kann? Die Kollegin macht sich große Sorgen und mit so einem Fall haben wir leider noch keine Erfahrung.

Danke für jede Hilfe!

7.33802

Community-Antworten (2)

L
Lotte

10.02.2009 um 20:42 Uhr

elcubano, am wahrscheinlichsten ist es, dass der AG das Integrationsamt (IA) um Zustimmung zur Kündigung gebeten hat. Dann erfolgt eine Anhörung des/ der Betroffenen durch das IA. Das Versorgungsamt lädt lediglich bei Widersprüchen von schwerb. KollegInnen gegen Bescheide zur Sitzung des Widerspruchausschusses ein, aber damit hat der AG rein gar nichts zu tun. Habt Ihr eine SchwerbV? Diese soll sich sofort mit der Betroffenen und dem IA kurzschließen. Außerdem sollte sie die Kollegin (falls diese dies wünscht) begleiten. Falls ihr keine SchwerbV habt, dann sollte ein BRM diese Aufgabe übernehmen. Wichtig ist, dass das IA Eure Sicht der Dinge vermittelt bekommt. Insbesondere, wenn der AG Euch über die Schwierigkeiten, die er mit der Kollegin hat im Unklaren gelassen hat und keinerlei Präventation (siehe § 84 (1) SGB IX) stattfand.

Vielleicht hat der AG aber auch nur um ein Vermittlungsgespräch gebeten. Halte ich aber für unwahrscheinlich, wenn er Euch als BR nicht mal informiert.

DAH
Der alte Heini

10.02.2009 um 21:36 Uhr

elcubano Hier dürfte es sich um die Anhörung der Betroffenin zu einer beantragten Zustimmung zu ihrer beabsichtigten Kündigung durch den AG handeln. Üblicherweise wird aber in der Einladung des Versorgungsamts schon auf den Grund der Einladung hingewiesen.

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