Ausserordentliche Kündigung wg.Krankheit - nachträglich noch im Versorgungsamt einen Behindertengrad beantragen?
Hallo Leute, ein langjähriger Mitarbeiter hat wg. häufiger Kurzzeiterkrankungen eine ausserordentliche Kündigung erhalten. Nun hat er mich aber gefragt, ob, wenn er nachträglich noch im Versorgungsamt einen Behindertengrad beantragt, evtl. seine Chancen doch im Betrieb bleiben zu können verbessern kann ?
Community-Antworten (7)
22.05.2007 um 00:39 Uhr
sarmale, der Kündigungsschutz tritt erst drei Wochen nach Antragsstellung ein (falls noch kein Bescheid erfolgte) und wirkt nicht für Kündigungsverfahren, die vor diesem Zeitpunkt liegen.
M.E. sind häufige Kurzerkrankungen kein Grund für eine ao Kündigung, es sei denn sie gehen einher mit einer groben Pflichtverletzung? Der Kollege soll Kündigungsschutzklage einreichen.
22.05.2007 um 09:05 Uhr
Hallo sarmale Die ausserordentliche Kündigung kann eigentlich nur eine personenbedingte Kündigung sein.
Die häufigsten Gründe für eine personenbedingte Kündigung sind:
lang andauernde Krankheit häufige Kurzerkrankungen Alkohol- und Drogenabhängigkeit fehlende Arbeitserlaubnis Verlust der Fahrerlaubnis bei Kraftfahrern Nichtbestehen von erforderlichen Prüfungen mangelnde Fachkenntnisse Verbüßen einer Freiheitsstrafe
Das können Sie als Betriebsrat tun
Sie sind vor jeder personenbedingten Kündigung anzuhören (§ 102 Abs. 1 BetrVG). Nachdem der Arbeitgeber die Kündigungsgründe dargelegt hat, haben Sie eine Woche Zeit, um zu reagieren. Sie können
der personenbedingten Kündigung ausdrücklich zustimmen, die Frist verstreichen lassen, was als Zustimmung gilt, der personenbedingten Kündigung widersprechen, wenn ein Widerspruchsgrund (§ 102 Abs. 3 BetrVG) vorliegt, oder Bedenken gegen die Kündigung äußern, wenn kein Widerspruchsgrund greift, Sie aber dennoch mit der Kündigung nicht einverstanden sind.
Erst wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Interesse Ihres Kollegen an der Weiterbeschäftigung überwiegt, darf er kündigen. Prüfen Sie dies genau, vor allem wenn Ihr Kollege sozial besonders schutzbedürftig ist, etwa bei krankheits-/altersbedingter Leistungsschwäche oder einem Betriebsunfall.
22.05.2007 um 10:12 Uhr
Thom220,
schön das noch jemannd Betriebsrat onleine Liesst .
22.05.2007 um 12:58 Uhr
@ waschbär hihi, habe das auch gerade gelesen - ich bin also auch Abonnent davon. Aber es ist ja schön, wenn man andere auch daran teilhaben lassen kann - die bringen das so schön auf den Punkt ;-))
22.05.2007 um 13:49 Uhr
Beachtet bitte Lotte's Hinweis: eine außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung ist schon sehr ungewöhnlich. Üblich ist hier eher eine ordentliche.
22.05.2007 um 14:03 Uhr
peters, haben wir ! Intressantes Thema, würde gerne bei der Arbeitsgerichtsverhandlung dabei sein .-)
@ Wolle, Liesst du auch andere "News Letter" ? Ich habe da noch ein zum Thma Pflege und das von Ver.di . hatte auch schon andre aber die waren nicht das was ich mir darunter vorgestellt hatte :-)
22.05.2007 um 14:32 Uhr
Ja, Ja
Manchmal sind Newsletter doch ganz schön Informativ (:-))
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