Erstellt am 12.07.2005 um 23:27 Uhr von otto
Die Frage ist schon schwierig. Wenn ich rein vom BetrVG ausgehe, heißt es dort, daß niemand wegen seiner BR-Arbeit benachteiligt werden darf (§ 78 Satz 2 BetrVG). Das bezieht sich aber nur auf die Arbeit, die ein BR-Mitglied vor seiner Freistellung gemacht hat. Einen Anspruch auf einen besseren Job oder mehr Geld gibt es aber für keinen Arbeitnehmer, also auch für kein BR-Mitglied. Ich sehe deshalb keine juristische Möglichkeit, nach Ihrer Fortbildung mehr Geld in Ihrer BR-Funktion zu verlangen. Das bedeutet natürlich nicht, daß man es nicht versuchen sollte. Viel Glück!!!
Erstellt am 13.07.2005 um 09:16 Uhr von Konrad
Ich sehe durchaus eine juristische Handhabe, denn wie Otto schreibt ist (§ 78 Satz 2 BetrVG) Benachteiligungsverbot wichtig.
Ansatzpunkt wie haben sich Deine vergleichbaren Kollegen mit ähnlicher Tätigkeit weiterentwickelt?
Was die jetzt kriegen steht Dir auch rechtlich zu ! Anführen lässt sich zusätzlich deine Weiterbildung.
Gruß Konrad