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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vergütung für freigestellten BR

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todatoni
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit 3 Jahren im BR und freigestellt. Nun möchte ich gerne mit meinem AG über Gehaltserhöhung verhandeln. Ich habe mich privat zum Personalfachkaufmann weitergebildet und bringe mein Fachwissen in die Arbeit ein. Welchen Ansatzpunkt hätte ich für Gehaltsverhandlungen?

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Community-Antworten (2)

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otto

13.07.2005 um 01:27 Uhr

Die Frage ist schon schwierig. Wenn ich rein vom BetrVG ausgehe, heißt es dort, daß niemand wegen seiner BR-Arbeit benachteiligt werden darf (§ 78 Satz 2 BetrVG). Das bezieht sich aber nur auf die Arbeit, die ein BR-Mitglied vor seiner Freistellung gemacht hat. Einen Anspruch auf einen besseren Job oder mehr Geld gibt es aber für keinen Arbeitnehmer, also auch für kein BR-Mitglied. Ich sehe deshalb keine juristische Möglichkeit, nach Ihrer Fortbildung mehr Geld in Ihrer BR-Funktion zu verlangen. Das bedeutet natürlich nicht, daß man es nicht versuchen sollte. Viel Glück!!!

K
Konrad

13.07.2005 um 11:16 Uhr

Ich sehe durchaus eine juristische Handhabe, denn wie Otto schreibt ist (§ 78 Satz 2 BetrVG) Benachteiligungsverbot wichtig. Ansatzpunkt wie haben sich Deine vergleichbaren Kollegen mit ähnlicher Tätigkeit weiterentwickelt? Was die jetzt kriegen steht Dir auch rechtlich zu ! Anführen lässt sich zusätzlich deine Weiterbildung.

Gruß Konrad

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