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Lohn/Gehalt - Tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur noch für Gewerkschaftsmitglieder?

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Vera
Jan 2018 bearbeitet

unser Manteltarifvertrag und Tarifvertrag über Sonderzahlungen (Urlaubs und Weihnachtsgeld) wurde zum 31.7.2005 gekündigt.(Bay.Einzelhandel) Ab 1.8.2005 soll laut Gewerkschft der tarifliche Rechtsanspruch auf Urlaubs und Weihanchtsgeld nur noch für Gewerkschaftsmitglieder gelten. Sollen wir den Angestellten raten bis zum 31.7.2005 noch in die Gewerkschaft einzutreten? .

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Community-Antworten (3)

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BMW

11.07.2005 um 20:44 Uhr

Erstmal eine Gegenfrage Wer gab euch diese Auskunft,AG oder die Gewerkschaft

FB
Frank B.

12.07.2005 um 08:14 Uhr

Wenn es denn wirklich so ist, wird es endlich mal Zeit! Keine Beiträge zahlen wollen und mit den Gewerkschaften "nichts zu tun haben wollen!" aber die Tariferhöhungen und andere Vorteile die von den Gewerkschaften erkämpft wurden immer schön mitnehmen! Die Frage solltet ihr euch selber beantworten, ob ihr noch bis 31.07. eintreten sollt oder nicht!

V
viktor

12.07.2005 um 17:34 Uhr

"Keinen Rechtsanspruch" heißt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass der AG das Geld nur noch an Gewerkschaftsmitglieder zahlt, diejenigen die leer ausgehen, keine Möglichkeit haben das Geld einzuklagen, wenn sie keinen Tariflichen Anspruch haben.

Ansonsten bin auch ich der Meinung, dass man jedem nur raten kann, die Gewerkschaft mit der Mitgliedschaft zu stärken. Es geht nicht nur um Tarife. Die Gewerkschaften sind die einzigen Lobbyisten, die Arbeitnehmer in Berlin haben. Daran ändert sich nichts; auch wenn der neue Ministerpräsident in NR-W glaubt, er sei der Lobbyist der Arbeitnehmer.

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