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Mittagessen als bezahlte Arbeitszeit - kann der BR bei Abschaffung dieser jahrelangen Regelung mitbe

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Ronda
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Einrichtung betreuen wir Kinder und werden von einer Hauswirtschafterin bekocht. Seit 13 Jahren (!) durfte sie kostenlos am Essen teilnehmen und dies auch als Arbeitszeit abrechnen. Nun hat der AG (wie er sagt, aus Kostengründen) entschieden, dass sie als nicht-pädagogische Mitarbeiterin entweder mitißt, ohne Arbeitszeit abzurechnen (d.h. in der Zeit Pause nimmt), oder ganz aufs Essen verzichtet. Haben wir eine Chance, als Betriebsrat bei einer solchen Neuerung Mitbestimmung einzufordern? Mir fällt z.B. § 87 ein (Ordnung des Betriebs, Arbeitszeitgestaltung bzw. Pausenregelung).

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Community-Antworten (6)

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vollmond

07.07.2005 um 05:59 Uhr

Hallo Ronda,

wie wäre es mit betrieblicher Übung. Hat der AG ausdrücklich dem Verfahren in der Vergangenheit wiedersprochen? Siehe doch mal in §77, am besten im Fitting(205ff). Gruß vollmond

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Ronda

07.07.2005 um 10:24 Uhr

Nein, er hat nie widersprochen, es war auch nie von einer widerruflichen Leistung die Rede.

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BMW

07.07.2005 um 20:15 Uhr

Es sollte auch geprüft werden ob es eine BV gibt oder der Arbeitsvertrag etwas darüber hergibt

R
Ronda

07.07.2005 um 20:59 Uhr

Eine BV gibt es nicht - unser Betriebsrat besteht erst seit 6 Wochen! Und im Arbeitsvertrag der Kollegin gibt es dbzgl. keinerlei Vereinbarung.

B
BMW

07.07.2005 um 21:35 Uhr

Hallo Rond Dann sollte man so versuchen wie es Vollmond schon beantwortet hat machen. oder versuchen über Gleichbehndlung Warum die anderen und warum die eine nicht ansonsten an einem Essen Pro Tag kann es ja nicht liegen Gruß BMW

B
BMW

07.07.2005 um 21:37 Uhr

Hallo Rond Dann sollte man so versuchen wie es Vollmond schon beantwortet hat machen. oder versuchen über Gleichbehandlung Warum die andren und warum die eine nicht ansonsten an einem Essen Pro Tag kann es ja nicht liegen Gruß BMW

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