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Freiwillige Leistungen/Kleidergeld- hat der Betriebsrat da ein Mitbestimmungsrecht?

B
Biggy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum Hab da ein Problem, mir wurde von einem Mitarbeiter gesagt, dass das Kleidergeld das wir am Ende des Jahres bekommen haben ab diesem Jahr nicht mehr gezahlt werden soll. Kann der AG das so einfach bestimmen oder hat der Betriebsrat hier Mitsprache oder Mitbestimmungsrecht. Danke Biggy

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Community-Antworten (3)

O
otto

05.07.2005 um 23:56 Uhr

Guten Abend, Biggy! Entscheidend ist, ob und ggf. wo die Zahlung des Kleidergelds geregelt ist (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung, Arbeitsverträge) oder ob es sich um eine freiwllige Leistung handelt, die jederzeit widerrufen werden kann. Im ersten Fall kann der Arbeitgeber natürlich nicht einfach diese Leistung streichen. Sollte es dagegen eine freiwillige Leistungen, die der Arbeitgeber immer nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erbracht hat, kann er sie - auch einseitig - streichen. Der BR muß natürlich in jedem Fall mindestens informiert werden. Das ist doch auf jeden Fall ein Thema für das nächste Monatsgespräch.

V
viktor

06.07.2005 um 10:47 Uhr

Aus meiner Sicht; Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, kann diese gekündigt werden - fertig.

Wenn es betriebliche Übung war, sollte der Betriebsrat sich nicht all zu viel damit befassen und lediglich auf das Bestehen der betrieblichen Übung und den Rechtsfolgen hinweisen. Wurde mehrere Jahre gezahlt, hat jeder einzelne einen Anspruch erworben, den der AG erst einmal aufkündigen muß. Es empfiehlt sich diesen Punkt mit einem Fachanwalt im Detail zu beraten.

Um welche Kleidung handelt es ich denn? Wenn sie aus sicherheitsgründen erforderlich ist, muß der AG nöglicher Weise schon aus dem Arbeitsschutzgesetz die Kleidung zahlen. Zahlen muß er auch, wenn er ausdrücklich wünscht, dass eine bestimmte Kleidung getragen wird.

B
Biggy

06.07.2005 um 11:56 Uhr

Hallo Otto und Viktor erst mal vielen Dank für eure Antwort. Das Kleidergeld wird schon Jahre gezahlt immer mit der Novemberabrechnung . Es ist Dienstkleidung in einem Altersheim und muss mindestens bis 60 Grad waschbar sein, also Kittel und Hose.Ja der Arbeitgeber verlangt ausdrücklich, dass diese Kleidung getragen wird, er verbietet sogar, dass wir mit dieser Kleidung in den Betrieb kommen oder mit ihr den Betrieb verlassen. Wir müssen uns also jeweils umziehen im Betrieb. Biggy

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