Arbeits-und Gesundheitsschutz - gilt der auch für Aushilfen/Ferienjobber?
In unserer Firma hat ein 15 jähriger Schüler einen Ferienjob. Er muß dort den ganzen Tag Säcke ( 10-20 KG )pro Sack und schwere Stürze heben. Ist das überhaupt rechtens?
Community-Antworten (1)
05.07.2005 um 18:04 Uhr
Nein, das braucht er nicht. Man meint man wäre im 18-19. Jahrhundert wieder. Gerade für jugendliche unter 16 die noch zur Schule gehn gebt es da sehr strenge Gesetze.
Informier dich mal oder besser gesagt, informier mal die entsprechenden Behörden denn hier scheint es gewaltig zu stinken.
Verwandte Themen
Aktives bzw. passives Wahlrecht für Ferienjobber?
ÄlterKönnen Ferienjobber (manchmal 2 Wochen, dann wieder 4 Wochen im Betrieb - je nach Länge der Ferien) an BR-Wahlen teilnehmen bzw. gewählt werden? Welcher Paragraph im Betriebsverfassungsgesetz bezieht
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Arbeits- und Gesundheitsschutz
ÄlterNach Weltgesundheitsorganisation: „Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“ („Health i
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
BV Homeoffice im Hinblick auf Arbeitsschutz
ÄlterHallo ich darf für eine BV Homeoffice den Teil Arbeitsschutz in verschiedenen Punkten beleuchten. Vielleicht ist jemand so nett Quellen oder Vorschlääge der einzelnen Punkte bezüglich zur Verfügung z