Der BR möchte, daß im Betrieb eine Gleitzeitregelung eingeführt wird. GF leht ab!

Besteht gesetzliche Regelung auf die sich BR stützen kann? Hat BR Möglichkeit gegen den Willen der GF durchzusetzen?

Grundsätzlich doch nur Initativrecht gemäß §87 Absatz 1 Ziffer 2 BetrVG oder?