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Betriebsrat möchte Gleitzeit . Geschäftsführung sagt nein. Was kan man tun?

S
svelon
Jan 2018 bearbeitet

Der BR möchte, daß im Betrieb eine Gleitzeitregelung eingeführt wird. GF leht ab!

Besteht gesetzliche Regelung auf die sich BR stützen kann? Hat BR Möglichkeit gegen den Willen der GF durchzusetzen?

Grundsätzlich doch nur Initativrecht gemäß §87 Absatz 1 Ziffer 2 BetrVG oder?

1.60003

Community-Antworten (3)

R
Rollie

01.07.2005 um 19:34 Uhr

Gute Frage, ich wäre geneigt zu sagen, das hier eine BV erzwingbar ist, da er Mitbestimmung gem. 2. hat.

Ich würde sogar dazu neigen, das ihr Gleitzeit habt, denn für die Festlegung bestimmter Arbeitszeiten hättet ihr Mitbestimmung.

Wenn ein Mitarbeiter der Meinung wäre, er möchte um 15 Uhr Feierabend machen, auf welcher Basis will der AG ihm dieses verwehren, wenn keine BV besteht und keine festen Arbeitszeiten im AV stehen ? Will der AG hingehen und sagen, nein, ich will, das Du erst um 16.30 Feierabend machst ? Meines Erachtens würde er damit die Mitbestimmung des BR umgehen. er müßte dann zum BR sagen, ich find es nicht gut, wenn die Leute arbeiten, wie sie wollen, laß uns da ne Regelung treffen. Also wenn tariflich oder Arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer BV nichts geregelt ist, dürfte wegen der Mitbestimmung das Direktionerecht des AG's nicht ausreichen, die Arbeitszeiten einseitig festzulegen.

O
otto

01.07.2005 um 22:32 Uhr

Ihr BR hat eine sehr gute Chance, eine Gleitzeitregelung auch gegen den Willen der GF durchzusetzen!

  1. Jede neue Arbeitszeitregelung ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Zif. 2 BetrVG).
  2. Natürlich hat der BR ein Initiativrecht.
  3. Der Trick für die Durchsetzung findet sich in § 87 Abs. 2 BetrVG. Folgendes Verfahren ist notwendig:
  • Der BR schlägt der GF ein ausgearbeitetes Modell für eine Gleitzeitregelung vor.
  • Die GF lehnt ab.
  • Der BR stellt das scheitern der Verhandlungen fest und beschließt, die Einigungsstelle anzurufen.
  • Die Einigungsstelle entscheidet zugunsten des BR, weil er die besseren Argumente hat. Nur ein Tipp: Das Verfahren vor der Einigungsstelle - Vorbereitung und Durchführung - hat seine Tücken. Hier sollte sich der BR von vorneherein die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sichern. Wenn Sie keinen RA haben: Rufen Sie bei der W.A.F. an! Da werden Sie geholfen!
B
BMW

07.07.2005 um 21:25 Uhr

Hallo zusammen was ist es für ein Betrieb? Gibt es in diesem Betrieb eine Verwaltung wenn ja würde Ich prüfen ob es in der Verwaltung Gleitzeitregel gibt . Dann könnte daraufhin wirken diese zu übernehmen

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