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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit - darf sie sekundengenau abgerechnet werden?

H
Harry
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

habe da eine Frage an Euch.

Wir haben in unserem Unternehmen seit Mai 2005 eine Vereinbarung getroffen, wo eine Karenzzeit eingeführt worden ist. Diese beträgt 15 min!

Darf so eine Zeiterfassung sekundengenau abrechnen?

Wie definiert man so zum Beispiel Arbeitsbeginn 07.00 Uhr, ist das 07.00.00 Uhr oder kann es auch noch 07.00.59 Uhr sein.

Unsere Zeiterfassungsuhr zeigt keine Sekunden an, aber abgerechnet wird mit Sekunden und zwar so, dass der Arbeitgeber sagt in unserem Fall 07.00.01 Uhr ist dann schon 07.15.00 Uhr und der Mitarbeiter ist so zu spät gekommen und weil er es nicht wusste zu früh gegangen.

Haben die Abrechnungen erst Ende Juni für den Monat Mai bekommen und somit konnten wir auch nicht vorher reagieren. Da das Problem wahrscheinlich auch für den Monat Juni auf uns zukommen wird.

Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch dankbar!

Ps. Es handelt sich bei uns um ein Call Center!

2.01601

Community-Antworten (1)

R
Rollie

30.06.2005 um 22:54 Uhr

Sorry, aber wieso definiert ihr dann eine Karenzzeit, zumal die wohl ausschließlich einseitig dem AG nutzt ?

Wenn ihr sowas als BV abgeschlossen habt, sofort kündigen, wenn ihr Euch für so einen Blödsinn nicht den Unmut der Kollegen holen wollt.

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