Ich bin Vorsitzende im Betriebsrat eines Medienservice d.h. wir stellen Printmedien -Zeitungen -zu unsere Arbeitszeit ist im Schnitt ca. 2 Stunden täglich ;Mitarbeiter haben wir derzeit inclusiv der Springer 45 im Betrieb nun haben wir ein neues BR-Mitglied was der Meinung ist wir könnten jede Stunde BR-Arbeit als Freizeitausgleich verlangen . Die anderen zwei BR sind der Meinung es können nur Stunden abgerechnet werden für die ein BR-Beschluss besteht . Diesen Beschluss möchten wir haben, da unser drittes Mitglied Stunden einreichen will die wir in keiner Weise nachvollziehen können -z.b. ich habe mich 6 Stunden über etwas infromiert also stehen mir bei einer Arbeitszeit von 2 Stunden 3 freie Tage zu. Da unsere Firma recht klein ist und gerade in der Branche sicher auch keine Riesigen Gewinne erzielt werden können sehen wir bei einem solchen vorgehen eine Gefährdung des ganzen Betriebes -helft uns bitte was können wir tun.
Da unsere Arbeitszeit ja Nachts ist und es Schwierig wäre hier immer Freigestellt zu werden soll logo über Freizeitausgleich abgerechnet werden -aber wie und inn welchem Umfang wir sind ratlos.Vielleicht könnt ihr uns helfen .Freu mich über jede Antwort- kann denn jedes BR-Mitglied tatsächlich einfach alles abrechnen wozu es lustig ist -sorry aber das ist zur Zeit leider die Situation .Gibt es dafür Gesetze .

Liebe Grüsse Monika