Lohnfortzahlung - kann der Arbeitgeber sie bei längerer Erkrankung verweigern?
Meine Tochter begann im Sept. 04 eine Ausbildung zur Fotografin bei den Stadtarchiven. Sie erkrankte nach ca. einem halben Jahr an einer schweren Herzkrankheit mit OP. Im März/April begann sie eine Wiedereingliederung stundenweise bzw. mit halber Zeit. Die Krankenkasse übernahm die Kosten. Mitte Mai arbeitete sie wieder voll, muß jedoch mehrmals in der Woche zum Arzt. Der Berufsschulbesuch in Bayreuth wurde ärztlich untersagt, da 80 km hin und zurück zu fahren wären. Der Ausbilder regte an, dass dieses 1. Ausbildungsjahr wiederholt werden müsste. Nun hätte die Stadt ab Mitte Mai die vollen Kosten wieder tragen müssen. Meine Tochter bekam jedoch nur drei Tage bezahlt, mit dem Hinweis, dass zukünftig die Zahlung des Lehrlingsgehalts eingestellt würde. Parallel wurde meine Tochter aufgefordert, sich zu einem Gespräch am 4. Juli bei der Stadtveraltung einzufinden. Wie soll sich meine Tochter verhalten, da kein Arzt und sie selbst am wenigsten eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf geben kann. Kann die Stadt die Zahlung des Gehalts so verweigern? Bitte um Rat?
Community-Antworten (1)
01.07.2005 um 09:47 Uhr
Bei so langer Krankheit ist die Wiederholung des 1 Ausbildungsjahr korrekt. Die Stadtverwaltung kann nicht einseitig die Vergütung auf 3 Tage kürzen und schon gar nicht einstellen. Die Lohnfortzahlung beträgt 6 Wochen, dann übernimmt die Krankenkasse 21 Wochen die Kosten.
ABER: Die Stadtverwaltung als AG kann nach langer Krankheit eine Prognose fordern, denn die Ausbildung
hat festgelegten Ablauf und muss planbar sein. Bei keiner oder negativer Prognose kann der AG den Ausbildungsvertrag unter Umständen auch kündigen.
Konrad
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