Erstellt am 01.07.2005 um 07:47 Uhr von Konrad
Bei so langer Krankheit ist die Wiederholung des 1 Ausbildungsjahr korrekt.
Die Stadtverwaltung kann nicht einseitig die Vergütung auf 3 Tage kürzen und schon gar nicht einstellen.
Die Lohnfortzahlung beträgt 6 Wochen, dann übernimmt die Krankenkasse 21 Wochen die Kosten.
ABER: Die Stadtverwaltung als AG kann nach langer Krankheit eine Prognose fordern, denn die Ausbildung
hat festgelegten Ablauf und muss planbar sein. Bei keiner oder negativer Prognose kann der AG den Ausbildungsvertrag unter Umständen auch kündigen.
Konrad