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Arbeitszeit - kann es sein, dass die Arb.zeit unentgeltlich um 1Std/Tag angehoben und gleichzeitig K

D
DS-T
Jan 2018 bearbeitet

Ist es rechtens ,dass aufgrund einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat die Arbeitszeit unentgeltlich täglich um 1 Stunde angehoben wird für erst einmal 9 Monate und GLEICHZEITIG in den meisten Abteilungen Kurzarbeit gemacht wird?

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

30.06.2005 um 23:03 Uhr

Ich bezweifel mal, das so eine BV Rechtgültigkeit hat, da sie ggf. gegen §77 (3) BetrVG Tarifvorbehalt verstößt.

Wie weit die Erhöhung mit der Kurzarbeit kollidiert, könnte man sicher bei der Arbeitsagentur in Erfahrung bringen.

ET
Edwin T.

01.07.2005 um 09:22 Uhr

„Rechtens in BV meine zu vertretende Belegschaft 1 Stunde umsonst arbeiten zu lassen, zudem mit Kurzarbeit die Sozialkasse belasten“? Ich frage mich sind wir hier im Arbeitgeberforum ? Ist der BR der Handlanger des AG ?

Der BR wäre besser beraten, auf den AG einzuwirken, erst Zahlen auf den Tisch, dann Lösungen anzustreben um den Zustand der Kurzarbeit zu beenden und Beschäftigung langfristig zu sichern.

PL
Pit L

01.07.2005 um 13:47 Uhr

Wenn der Betrieb tarifgebunden ist (Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband), ist es rechtlich nicht zulässig. Hier darf der BR eine Arbeitszeitverlängerung keinesfalls regeln. In diesem Fall können dies nur die Tarifparteien (ArbGVerband und Gewerkschaft). Anders sieht es aus falls Euer Betrieb nicht tarifgebunden ist.

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