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Arbeitsplatz

N
Nordisca
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,ich habe heute gleich 3 Fragen

  1. in unserem Betrieb 110 MA soll evtl.ein neuer Arb.Platz geschaffen werden den es so noch nicht gibt.Springer einsetzbar nach Einarbeitung in : Farbküche,Hof,Versand,Produktion Hat der BR hier ein MBR welche Tätigkeiten zu erfüllen sind,zu welchen Zeiten,zu welchem Lohn?

  2. dem BR wurde eine Einstellung am 15.04.2013 zur Zustimmung vorgelegt. Gibt es hier einen Zeitrahmen (14 tägige Frist ) in welchwe der BR entschieden haben muß?

  3. Wir haben sehr unregelmäßige Arb.Zeiten und können unsere Arztbesuche nicht langfristig planen.Fällt dann ein Arztbesuch in die Arb.Zeit , greift dann § 616

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Community-Antworten (4)

R
Rapper

23.04.2013 um 15:10 Uhr

Zu 1.) MBR JA, auf jeden Fall

Zu 2.) Ja, 7 Arbeitstage. Der Tag, an dem der Antrag eingereicht wurde, zählt nicht mit dazu.

Zu .3) Ja, denn in erster Linie macht der Arzt die Termine und nicht der Patient. Bei einigen Ärzten wartete man schon mal ein halbes Jahr auf einen Termin. Der AG muss dann auch die Möglichkeit zum Arztbesuch gewähren, ohne dass Minusstunden angerechnet werden.

R
rolfo

23.04.2013 um 15:26 Uhr

Falsch Rapper, es heißt innerhalb einer Woche, nicht 7 Arbeitstage

N
Nubbel

23.04.2013 um 16:12 Uhr

7 Kalendertage , das ist grundlagenwissen

G
gironimo

23.04.2013 um 17:32 Uhr

Bei Nr. 1 sehe ich den BR weit weniger im Boot als Rapper. Höhe des Arbeitsentgelts sowieso nicht (Tarif, Arbeitsvertrag)

Nr. 2: Die Frist steht im § 99 BetrVG

Nr. 3: Die Lage der Arbeitszeiten und die Verteilung unterliegen der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG). Hier sollte der BR für eine BV sorgen, die die Planbarkeit wichtiger persönlicher Belange möglich macht. Arztbesuche gehören nicht automatisch zu den Punkten, die unter den § 616 BGB fallen. Da muss der Besuch schon nicht anders möglich gewesen sein.

Hast Du schon einmal an ein Seminar gedacht?

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