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Schriftliche und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe

S
Sueden
Nov 2016 bearbeitet

Wir stecken in der Vorbereitung zur JAV-Wahl im einstufigen Verfahren und haben ein Problem mit der Festlegung der Frist für die schriftliche Stimmabgabe:

Erfolgt bei weit entfernten Betriebsteilen, für die der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschlossen hat, diese schriftliche Stimmabgabe ebenfalls nachträglich?

Im Gesetzestext und in den Kommentaren finden wir den Terminus 'nachträgliche schriftliche Stimmabgabe' nur im Zusammenhang mit Wahlberechtigten, die von sich aus wegen Abwesenheit die Briefwahl beantragt haben.

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

05.06.2009 um 15:41 Uhr

Jein. Die MA dürfen natürlich wählen, sobald sie die Unterlagen haben. Somit können dem Wahlvorstand auch schon vor der Wahl die Antwortbriefe zugehen. Allerdings muss es die Möglichkeit der "nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe" trotzdem geben, da ja evtl. auch Azubis aus dem Hauptbetrieb am Wahltag nicht können. Nach §31 (1) Nr.13 WO ist der "Stichtag" für alle Briefwähler gleich, egal aus welchem Grund sie nicht zur Wahlversammlung kommen können. Damit ist die Briefwahl für alle "nachträglich".

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