Erfolgt bei weit entfernten Betriebsteilen, für die der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschlossen hat, diese schriftliche Stimmabgabe ebenfalls *nachträglich*?
Im Gesetzestext und in den Kommentaren finden wir den Terminus 'nachträgliche schriftliche Stimmabgabe' nur im Zusammenhang mit Wahlberechtigten, die von sich aus wegen Abwesenheit die Briefwahl beantragt haben.
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