Wir stecken in der Vorbereitung zur JAV-Wahl im einstufigen Verfahren und haben ein Problem mit der Festlegung der Frist für die schriftliche Stimmabgabe:

Erfolgt bei weit entfernten Betriebsteilen, für die der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschlossen hat, diese schriftliche Stimmabgabe ebenfalls *nachträglich*?

Im Gesetzestext und in den Kommentaren finden wir den Terminus 'nachträgliche schriftliche Stimmabgabe' nur im Zusammenhang mit Wahlberechtigten, die von sich aus wegen Abwesenheit die Briefwahl beantragt haben.