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Von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung - kann der Ageber dabei die Lage der Arbzeit ändern?

M
martina
Jan 2018 bearbeitet

Vor Jahren wurde ich gefragt, ob ich von der Teilzeit auf Vollzeit gehen würde - ich stimmte dem zu aber mit der Auflage, meine Arbeitszeit von 6.00 - 14.30 Uhr beizubehalten (bin schwerbeschädigt) . Dieser Bitte wurde bei meinem Antrag auf Änderung zugestimmt (schriftlich genehmigt), leider aber nicht im Änderungsvertrag dokumentiert. Kann der AG von mir trotzdem verlangen, dass meine Arbeitszeit jetzt von 7.00 - 15.30 Uhr ist.

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Community-Antworten (1)

O
otto

29.06.2005 um 00:12 Uhr

Entscheidend ist

  1. wie lange Sie bisher ab 06.00 gearbeitet haben und
  2. warum Ihr Arbeitgeber will, dass Sie jetzt erst um 07.00 mit der Arbeit beginnen. Die Schwerbeschädigung spielt kaum eine Rolle. Wenn er für die Änderung der Arbeitszeit einen dringenden betrieblichen Grund anführen kann, haben Sie wohl wenig Chancen, sich dem zu widersetzen. Aber: Gibt es diesen dringenden betrieblichen Grund. Wenn nein, hat der Arbeitgeber keine Chance, Ihre Arbeitszeit zu ändern. Es gelten hier die Regeln der Änderungskündigung.

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