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Arbeitszeitregelung - Müssen die AN nachfragen, ob Arbeit anliegt bzw. welche Schicht sie haben?

F
Frank
Jan 2018 bearbeitet

Druckerei,z.Z. Auftragsflaute, 80MA, BR, TV Wir befinden uns z.Z. beim Abfeiern von Überstunden.

Gehört es zu den Pflichten eines ArbNs, sich ständig telefon. beim zuständigen Personal zu informieren, ob Arbeit anliegt o. nicht bzw. was man für eine Schicht in der kommenden Woche hat? Oder ist es Sache des ArbG uns zu informieren? Ich finde dazu nirgendwo Schriften, die das eindeutig regeln. Auch nicht in unseren TV.

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Community-Antworten (2)

V
viktor

27.06.2005 um 10:50 Uhr

Wie es klingt, befindet sich Euer Arbeitgeber im Annahmeverzug hinsichtlich der von Euch angebotenenden Arbeit. Es wäre nur zu fragen, was organisatorisch leichter zu handhaben wäre - unabhängig von seiner Pflicht.

Gibt es einen Betriebsrat bei Euch? Der wäre allemal dafür zuständig, mit dem Arbeitgeber ein Verfahren auszuhandeln.

R
Rollie

27.06.2005 um 11:14 Uhr

Guten Morgen Viktor, BR existiert, siehe mal Frage, 1. Satz ;-)

Im Prinzip ist es ja o.K., wenn bestehende Überstunden abgebaut werden, nur denke ich auch, bevor die MA in's Minus gehen, würde ich auch dazu tendieren, das Annahmeverzug besteht.

Wenn der AG die MA bezahlt freistellt, sollte davon ausgegangen werden, das er irgendwann Interesse anmeldet, das die Leute zum Arbeiten kommen.

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