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Wie lange darf eine Schulung pro Tag daueren - zählt die Fahrzeit dahin auch als Arbeitszeit?

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ra_ra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

nächsten Donnerstag und Freitag ist für alle unsere Mitarbeiter eine 2 Tagesschulung mit 13,5 Stunden täglich angesetzt. Als zusätzliche Belastung kommen noch etwa 4 Stunden Reisezeit (einfach) zum Schulungsort.

Fast alle Mitarbeiter werden am Freitag noch nach Hause fahren und sind damit ca. 17 Stunden unterwegs. Ist dies überhaupt zulässig? Sind wir überhaupt versichert?

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Community-Antworten (2)

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Rollie

23.06.2005 um 22:11 Uhr

Ich will hier kein Urteil fällen, in wie weit es zulässig sein mag, dafür ist der Sachverhalt auch zu dünn.

Vielleicht sollte man aber vor Argumentation der Belastung in Stunden etwas relativieren.

Eine Schulung dürfte kaum 13,5 Stunden/Tag gehen. Das wäre alleine schon unsinnig aus der Tatsache heraus, das keiner eine Aufnahmefähigkeit mitbringt, 13,5 Stunden zuzuhören etc.

Auch auch praktisch halte ich es für absurd. Beispiel 6 Uhr Abfahrt, 10 Uhr Ankunft, bis 23.30 Uhr Schulung.

Nächster Tag 8.00 Uhr Schulung bis 21.30 und Heimfahrt bis 1.30 Uhr Nachts.

  1. Sind Schulungen i.d.R. von Pausen unterbrochen, 2. wird es vermutlich eine Mittagsessenspause geben,

  2. Kommt es darauf an, wie die Fahrt ist. Wenn man nicht aktiv ein Fahrzeug lenkt, könnte es strittig sein, ob die Fahrt als Arbeitszeit zuwerten ist.

Ansatzpunkt könnte vielleicht sein, auf einzuhaltende Ruhezeiten zwischen den beiden Seminartagen zu pochen.

Weiterer Ansatzpunkt könnte sein, wenn man aktive Fahrtzeit und nettomäßige Seminarzeit rechnet, ob man über eine Arbeitszeit von 10 Stunden käme.

Vielleicht könnte auch ein Kompromiss erwirkt werden, das Fahrt Mi. abend bzw. Sa. Morgen stattfindet.

Wenn BR vorhanden, sollte dieser einbezogen werden. Ich denke, hier könnte im Rahmen § 87 Lage Arbeitszeit / Mehrarbeit was erreicht werden.

Dieser sollte die arbeitszeitrechtliche Aspekte prüfen und mit dem AG besprechen.

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viktor

24.06.2005 um 10:48 Uhr

Also aus meiner Sicht: Schulung (abzüglich Pausen) und Fahrzeit dürfen zusammen nicht 10 Stunden überschreiten. 11 Stunden Ruhezeit sind einzuhalten. Da der BR ja bei der Lage der Arbeistzeit mitzubestimmen hat, solltet Ihr (wie ja auch schon Rollie schreibt) über die An- und Abreise am Mi und Sa (natürlich als Arbeitszeit) sprechen.

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