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Können den Kollegen über den Dienstplan andere Arbeitszeiten als im Arbeitsvertrag auferlegt werden?

B
BR
Jan 2022 bearbeitet

Hallo,

einige Mitarbeiter/innen haben eine Änderungskündigung erhalten. Wortlaut: Mit der Kündigung wird folgendes Änderungsangebot verbunden: Änderung der Arbeitszeit der 3/4 Stellen (Gleichstellung des Arbeitsbeginn mit dem Frühdienst des normalen Pflegedienstes von 06.00 Uhr - 11.30 Uhr. In den Arbeitsverträgen steht nun unter § 5 (Arbeitszeit): Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt um 06.00 Uhr bis 11.30 Uhr einschließlich Pause an Werktagen sowie Früh- und Spätdienst an den Wochenenden bzw. Feiertagen. Die Arbeitszeit wird jeweils durch den Dienstplan geregelt. Frage: Können über den Dienstplan andere Arbeitszeiten (wie im Vertrag von 06.00 Uhr bis 11.30 Uhr) den Arbeitnehmer/innen auferlegt werden ? Vorab vielen Dank !!!

Christof Zutt Betriebsrat

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Community-Antworten (2)

V
viktor

23.06.2005 um 17:28 Uhr

Änderungskündigung? Hat eine solche statt gefunden? War der Betriebsrat beteiligt. Es ist nicht ganz klar, was denn nun wie geändert wurde.

B
BR

23.06.2005 um 17:42 Uhr

Ja, es hat eine Änderungskündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG gegeben. Ursprünglich hatten die Arbeitnehmer/innen von 7.00 Uhr - 12.30 Uhr gearbeitet. Der Betriebsrat wurde angehört und hat den Änderungen - nach Absprache mit den Arbeitnehmer/innen - unt folgender Voraussetzung zugestimmt: Diese Arbeitszeiten (06.00 Uhr - 11.30 Uhr) werden in den Arbeitsverträgen aufgeführt. Gruß

Christif Zutt, Betriebsrat

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