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Kassenschulung außerhalb der Arbeitszeit - welche Rechte und Pflichten haben die AN?

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sarius
Jan 2018 bearbeitet

Es wurde eine Kassenschulung für alle Kassierer nächste Woche Mittwoch um 20:30 festgesetzt. Frage: -Teilnahmepflicht? -11 Stunden Ruhezeit (d.h. kein Frühdienst?) -Fahrzeit ist ebenfalls Arbeitszeit, wenn man nochmal am selben Tag zur Arbeit kommen muss? Vielen Dank für eine schnelle Antwort!

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Community-Antworten (1)

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Rollie

22.06.2005 um 19:55 Uhr

Die Ruhezeit ist sicher ein Argument. Sicher sollte es doch möglich sein, die anfallenden Überstunden zwecks Einhaltung der Ruhezeit durch späteres Anfangen des Frühdienstes auszugleichen.

Ob der AG die Fahrt als Überstunden anerkennt ? Nun ja, wenn er grundsätzlich den Arbeitsweg als Arbeitszeit anrechnet wohl schon.

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