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Arbeitszeitverschiebung durch AG nach Elternzeit - Kann AG damit betriebsbedingt kündigen?

O
Oliver
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin wird nach Ihrer Elternzeit wiederkommen auf eine 20 Std./Woche Stelle. Sie hat vorher als Sachbearbeiterin von 10 - 14 Uhr gearbeitet. Jetzt soll Sie in einem anderen Bereich eingesetzt werden, direkter Kundenkontakt im Hause und von 14 -18 Uhr arbeiten. Das Problem ist das Sie für Ihr 2-jähriges Kind einen Kindergartenplatz zwischen 10 - 15 Uhr hat und somit Ihre Arbeitskraft nicht indem durch den AG angedachten Zeitraum 14-18 Uhr zur Verfügung stellen kann. Kann der AG Sie aus diesem Grunde betriebsbedingt kündigen?

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Community-Antworten (2)

R
Rollie

21.06.2005 um 22:55 Uhr

Der AG bietet ihr doch eine Stelle an, warum soll ihr der AG kündigen.

Wenn die Mitarbeiterin die Zeiten nicht wahrnehmen kann, muß sie selber kündigen, oder hat sie arbeitsvertraglich geregelt, das sie von 10-14 arbeitet ?

V
viktor

22.06.2005 um 10:43 Uhr

So schnell schießen die Preussen nicht.

Ich denke, da sollte der Betriebsrat vermittelnt eingreifen.

Wenn alle Stricke reissen.: Die Kollegin beruft sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz und verlangt eine andere Teilzeitlösung (neue Verkürzung der Arbeitszeit) und damit muß der Arbeitgeber auch über die Verteilung der Arbeitszeit verhandeln - mit dem Wille der Einigung, wie es im Gesetz steht.

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