Betrieb verkauft - kann neuer Besitzer Belegschaft vom Betriebsarzt untersuchen lassen?
"Unser" Betrieb ist verkauft worden an einen neuen Unternehmer. Kann durch den neuen Arbeitnehmer veranlasst werden, alle Beschäftigten von einem Betriebsarzt aufgrund der Übernahme, zu untersuchen?
Community-Antworten (4)
21.06.2005 um 11:18 Uhr
Selbstverständlich kann er das, denn das liegt in der Fürsorgepflicht des AG gegenüber des AN.
21.06.2005 um 15:51 Uhr
Da habe ich meine Zweifel. Es dürfte doch kaum zu erwarten sein, dass die Übernahme den Mitarbeitern so stark auf den Magen geschlagen ist.
21.06.2005 um 17:31 Uhr
Ich habe auch Bedenken. Eine solche Untersuchung könnte auch die Persönlichkeitsrechte der einzelnen MA einschränken. Der Betriebsarzt soll schließlich nur den AG und die AN bei Umsetzung verschiedener Gesetze z.B. ArbSchG, ArbSiG etc. unterstützen und nicht evtl. helfen kranke oder weniger leistungsfähige MA dem AG bekanntzugeben.
22.06.2005 um 09:01 Uhr
Die Rechtspflicht, für arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer zu sorgen, ergibt sich schon aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Unternehmers. Aufgrund seiner Führsorgepflicht und seiner Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesunheitsschutz in seinem Unternehmen, hat der Unternehmer sicher zu stellen, dass der Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit keine gesundheitlichen Schäden erleidet. §§618 BGB, 3 ArbSchG, 2 VGB/1GUV 0.1
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