Unsere GmbH wurde an einen neuen Eigentrümer verkauft
Hallo, unsere GmbH ist an einen neuen Eigentümer verkauft worden. Der alte Besitzer hat also seine Anteile an den neuen Eigentümer verkauft. Laut aussage wird sich ja nichts ändern, das Geschäftsmodell bleibt wie gehabt und alle Verträge Betriebsvereinbarungen bleiben nach wie vor gültig.
Im vorfeld haben wir immer wieder versucht, informationen über die Verhandlungen zu bekommen, aber selbst unsere GF war ja nicht bei den Verhandlungen dabei. Die durften nur Fragen des Inderessenten beantworten.
Auch unser Gewerkschaftsvertreter hat uns bestätigt, das wir dazu keine informationen rechtlich einfordern können.... Dennoch möchten wir natürlich wissen wie es weiter geht. Da die offizielle Übergabe erst im Oktober passiert, haben wir auch keine möglichkeit an den neuen Besitzer heranzutreten.
Welche möglichkeiten haben wir???
Community-Antworten (8)
13.08.2020 um 10:04 Uhr
Abwarten - oder den neuen Besitzer einladen zu einem vertrauensvollen Gespräch.
13.08.2020 um 10:12 Uhr
ja, das werden wir wohl müssen. Der neue Eigentümer ist ein Finanzinvestor, Kontakdaten haben wir keine, und finden auch keine...
13.08.2020 um 10:52 Uhr
Da sich erst einmal nichts für euch ändert, werdet ihr keine Möglichkeit haben Informationen zu bekommen. Bei Börsennotierten Firmen ändert sich ja öfters mal die Besitzverhältnisse, dies bekommen die BRs und MA oftmals gar nicht mit. Ich würde an eurer Stelle abwarten bis im Oktober die offizielle Übergabe passiertist. Zusätzlich würde ich den alten Inhaber einladen und diese befragen was ihn bewegt hat die Firma zu verkaufen und warum er sich ausgerechnet für den neuen Inhaben entschieden hat. Solltet ihr einen WA haben, dann würde ich auch diesen darauf ansetzen, Zumal dieser vor dem Verkauf hätte mir eingebunden werden müssen (ihr scheint wohl nur eine kleinere GmbH zu sein).
13.08.2020 um 11:10 Uhr
Eine GmbH ist eine juristische Person. Ein reiner Inhaberwechsel (Eigentümer / Gesellschafterwechsel) ist zunächst einmal völlig uninteressant für den BR oder WA.
siehe dazu auch https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsaenderung.html
Zitat: Ein Betriebsübergang führt oft zu berechtigten Sorgen der der Arbeitnehmer, vor allem wenn sie ein großes und wirtschaftlich starkes Unternehmen als Arbeitgeber verlieren und an dessen Stelle ein kleines und unbekanntes, im schlimmsten Fall sogar unseriös wirkendes Unternehmen mit geringer Haftungsmasse rückt.
Trotzdem ist ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang als solcher nach der Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Meinung der Arbeitsrechtler keine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG. Begründet wird dies damit, dass für einen im allgemeinen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer durch die gesetzlich angeordnete Aufrechterhaltung der Arbeitsverhältnisse (§ 613a BGB) gesorgt ist..
13.08.2020 um 13:13 Uhr
@UdoWoe, unser jetziger Eigentümer ist ein Konzern, Gespräche mit der Führung ergaben nichts, die reden nicht mit uns, wir sollem unser GF fragen, die wissen aber eben auch nichts. Aber auch der Hinweis das der WA hätte informiert werden müssen, stimmt nur bis zu dem Punkt, das man uns sagt sie Planen einen Verkauf. Alles andere müssen Sie dem WA nicht sagen, da sich für die Firma ja nichts ändert. @ Kjarrigan es handelt sich nicht um einen Betriebsübergang, hier gibt es keine möglichkeiten. Die jetztige GmbH bleibt so wie Sie ist. Es findet " nur" ein Eigentümerwechsel statt, da gibt es nichts zu im BetrVG.
Davon abgesehen, sind wir als BR eigentlich nicht abgeneigt, den jetzigen Konzern zu verlassen, da von dort sowie keine zukunftsausrichtung für uns möglich war.
13.08.2020 um 13:19 Uhr
hallo Weleda das habe ich doch geschrieben. Bei einem Betriebsübergang (mit erheblichen Änderungen) WÄRE der BR oder WA zwingend zu informieren.
Bei einem "reinen" Eigentümerwechsel handelt es sich aber eben nicht um einen Betriebsübergang (obwohl natürlich umgangssprachlich etwas (nämlich eine ganze GmbH) von einen Inhaber auf einen anderen übergeht) und damit entfällt die Rechtsgrundlage für eine Informationspflicht.
14.08.2020 um 10:45 Uhr
Habe noch folgendes gefunden: BetrVG, §106, Abs.2 Zu den erforderlichen Unterlagen gehört in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 9a insbesondere die Angabe über den potentiellen Erwerber und dessen Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Arbeitnehmer. Und im Absatz 3: 9a. die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist. Vielleicht hilft das etwas. Andernfalls mal den BR zw. GBR fragen, ob er vor die Einigungsstelle geht um die entsprechenden Informationen zu bekommen. Sollte der GF keine Informationen haben, dann muss der Konzern einen anderen entsenden. Sollte der auch keine Sachkentnisse haben, dann Einigungsstelle. BetrVG § 109. Wird eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens im Sinn des § 106 entgegen dem Verlangen des Wirtschaftsausschusses nicht, nicht rechtzeitig oder nur ungenügend erteilt und kommt hierüber zwischen Unternehmer und Betriebsrat eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle.
14.08.2020 um 12:44 Uhr
Ich sehe es auch so wie UdoWoe es beschreibt. Die alte Eigentümer versteckt sich hinter fadenscheinigen Aussagen. Er könnte dem BR bestimmt mehr an Infos zukommen lassen, denn er hat ja auch fragen des neuen Eigentümer erhalten. Und es ist kaum vorstellbar das ein Betrieb über geht und der alte Eigentümer nix weiß über den Neuen. Selbst wenn man mal ganz wohlwollend annimmt das der Alte den Neuen die persönlich getroffen hat, gibt es Unterhändler. Und diese wiederum informieren ihre Chefs. Und zu guter letzt, wer entscheidet eigentlich ob ein BR mit eingebunden werden muss -----Der alte Eigentümer, der neue Eigentümer oder aber der BR Selbstständig. In der Regel ist es so das wenn eine GmbH in einen Konzern über geht, dann ändert sich auch was. Ein Eigentümer wird bestimmt nicht aus jux und dollerei seinen gut laufenden Betrieb verkaufen. Also kann man annehmen, es ist also mehr raus zu holen. Ein Konzern der kauft weiß dieses auch. Also werden früher oder später irgendwelch Kürzungen, welcher Art auch immer kommen; Selbst dann, wenn weiter verkauft werden soll. Als BR würde ich mich an den passenden Anwalt wenden und die Sache mit ihm beraten. Vorschlagen das eine Kurzfristige Betriebsversammlung einberufen wird. Neben dem AG den Anwalt mit einladen. Und dieser stellt den "Alten" dann die passenden Fragen. Dann kann man beraten ob man zufrieden ist oder aber die Einigungsstelle bemüht.
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