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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überwachung der Arbeitszeiten und der Pausen

E
eisuhu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hatte bisher als BRV vollen Zugriff auf unser elektronisches Zeiterfassungssystem (BDE) zur Überprüfung der Arbeitszeiten und der Pausen, sowie für die Kontrolle der Prämienberechnung, etc. Nun hat mir mein Arbeitgeber ohne Vorankündigung oder Rücksprache mit mir, mir diesen Zugriff weggenommen und ihn auf die Kostenstelle des Betriebsrates reduziert. Auch die Aufforderung an den Arbeitgeber diesen Zugriff auf die BDE-Datenbank nach § 87 BetrVG für mich wieder in den alten Zustand zu versetzen wurde abgelehnt. Was kann ich tun damit ich meine Aufgaben zur Überwachung der Arbeitszeiten und Pausen, bzw. für die Kontrolle der Prämienberechnung wieder durchführen kann? Steht mir die Einsicht auf diese Daten überhaupt rechtmäßig zu, und in welcher Form stehen sie mir dann zur Verfügung ? Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (2)

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otto

21.06.2005 um 03:13 Uhr

  1. Der BR hat den Anspruch auf alle von Ihnen dargestellten Informationen.
  2. Der BR hat keinen Anspruch auf einen eigenen und unmittelbaren Zugriff auf die EDV des Arbeitgebers.
  3. Der Informationsanspruch aus § 80 Abs. 2 Satz 1 und 2 BetrVG geht nur dahin, daß der BR vom Arbeitgeber die Herausgabe der Informationen verlangen kann. Das Gesetz regelt nicht, auf welche Art und Weise dies zu erfolgen hat. Es ist bedauerlich, wenn der Arbeitgeber die bisher geübte Praxis ändert. Juristisch sehe ich aber keine Möglichkeit ihn daranzu hindern.
V
viktor

21.06.2005 um 10:44 Uhr

Habt Ihr keine Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung? Da wäre doch der Punkt der Zugriffsrechte mitzuregeln. Wenn dem so ist, kann der AG nicht einseitig die Regeln ändern. Ich sehe da auf jedem Fall eine Mitbestimmung bei der Änderung selbst dann, wenn eine Art betriebliche Übung entstanden ist. ( § 87 Abs 1 Satz 6 BetrVG.)

Anspruch auf die Daten hast Du ja ohnehin - wie der Vorredner ja bereits festgestellt hat.

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