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Wie lange darf am "Stück" geararbeitet werden?

E
ella
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeite schon seit 9 Tagen ununterochen. Ich sollte morgen einen freien Tag haben , aber dieser wurde mir gestrichen. dass nächste Mal soll ich am 24,25,26 Juli freibekommen, d,h. ich werde dann somit 14 Tage durcharbeiten. Ist dieses zulässig ? Vielen Dank für die Antwort.

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Community-Antworten (2)

R
Rollie

19.06.2005 um 00:28 Uhr

Warum soll das nicht zulässig sein ?

V
viktor

21.06.2005 um 16:07 Uhr

siehe hierzu das Arbeitszeitgesetz: Nach § 3 muß ein 8 Stunden/Tag an Werktagen im 6 Monatsdurchschnitt erreicht werden. Das dürfte bei Arbeiten auch an Wochenenden kaum erreicht werden.

Bei Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist innerhalb von 2 Wochen ein Ausgleichstag zu gewähren (siehe auch §§ 9-11 ArbZG)

Zu beachten wären auch eventuell geltende Tarifverträge.

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