Wie lange darf am "Stück" geararbeitet werden?
Ich arbeite schon seit 9 Tagen ununterochen. Ich sollte morgen einen freien Tag haben , aber dieser wurde mir gestrichen. dass nächste Mal soll ich am 24,25,26 Juli freibekommen, d,h. ich werde dann somit 14 Tage durcharbeiten. Ist dieses zulässig ? Vielen Dank für die Antwort.
Community-Antworten (2)
19.06.2005 um 00:28 Uhr
Warum soll das nicht zulässig sein ?
21.06.2005 um 16:07 Uhr
siehe hierzu das Arbeitszeitgesetz: Nach § 3 muß ein 8 Stunden/Tag an Werktagen im 6 Monatsdurchschnitt erreicht werden. Das dürfte bei Arbeiten auch an Wochenenden kaum erreicht werden.
Bei Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist innerhalb von 2 Wochen ein Ausgleichstag zu gewähren (siehe auch §§ 9-11 ArbZG)
Zu beachten wären auch eventuell geltende Tarifverträge.
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