Erstellt am 17.06.2005 um 13:16 Uhr von Rollie
Er darf sie ansetzen. Für die Durchführung ist aber die Zustimmung des BR's notwendig.
Möglicherweise existiert aber eine Betriebsvereinbarung mit Arbeitszeitkonto, in deren Rahmen der BR auf Zustimmung verzichtet.
Erstellt am 17.06.2005 um 13:45 Uhr von Heike
Ich muss nochmal etwas blöd fragen. MUSS ein Arbeitnehmer überhaupt Überstunden machen bzw. dazu verdonnert werden??
Erstellt am 17.06.2005 um 14:12 Uhr von Rollie
Du weißt doch, es gibt nur "blöde" Antworten :-)
In Hinsicht "muß" streite ich mich auch mit meinem BR-Kollegen.
Ich denke, sofern Überstunden mittels AV nicht explizit ausgeschlossen wurden, kann der AG Überstunden anordnen (Direktionsrecht), solange es sich im Rahmen Rechtsprechung und anwendbarem TV bewegt.
Ich habe zumindest letztens gelesen, das ein Gericht einer Kündigung durch den AG recht gab, wo ein AN sich beharlich weigerte, Überstunden zu machen.