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Überstunden während einer Dienstreise

T
thomas
Jan 2018 bearbeitet

Die Sachlage: Zwei MA hatten einen Termin in einer Filiale und mussten dafür gegen 6.00 Uhr morgens mit dem Zug aufbrechen und waren erst gegen 22.00 Uhr wieder zurück. Ein normaler Arbeitstag geht von 8.00-16.30 Uhr.

Nun weigert sich die Geschäftsführung die Reisezeit als Überstunden zu vergüten. Haben die Kollegen ein Recht auf die Überstundenvergütung oder kann diese tatsächlich unter den Tisch fallen?

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

16.06.2005 um 16:18 Uhr

Reisezeit kann Privatvergnügen sein es gibt eine unklare Rechtslage wenn kein Tarifvertrag gültig ist. Das Hauptärgernis in den Firmen ist der Umgang mit den Reisezeiten: Ist die An- bzw. Abreise Arbeitszeit oder wird An- und Abreise wenigstens wie Arbeitszeit vergütet? Die Rechtsprechung in dieser Frage entspricht nicht der Realität. Nur wer bei einer angeordneten Dienstreise selbst am Steuer sitzt oder im Zug oder Flugzeug immer Unterlagen studiert, ist nach Meinung der Gerichte so belastet wie bei seiner regulären Arbeit und muss deshalb die entsprechend bezahlt werden. Wer im Zug ein Nickerchen macht, hat demnach keinen Anspruch auf Vergütung der Reisezeit als Arbeitszeit.

K
kathi

16.06.2005 um 16:18 Uhr

Kommt drauf an. Wenn während der Zugfahrt gearbeitet wird, ist es Mehrarbeit.

R
re

16.06.2005 um 16:24 Uhr

Eine Dienstreise zählt nicht vollständig als Arbeitszeit. Arbeitszeit ist das tatsächliche Dienstgeschäft. Wir haben mit unserem AG eine Betriebsvereinbarung gemacht, die besagt, das bei mehr als zwei Stunden An- und Abreise zu einem Dienstgeschäft oder Fortbildung usw. 1 Stunde Mehrarbeitszeit angerechnet wird.

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