Die Sachlage: Zwei MA hatten einen Termin in einer Filiale und mussten dafür gegen 6.00 Uhr morgens mit dem Zug aufbrechen und waren erst gegen 22.00 Uhr wieder zurück. Ein normaler Arbeitstag geht von 8.00-16.30 Uhr.

Nun weigert sich die Geschäftsführung die Reisezeit als Überstunden zu vergüten. Haben die Kollegen ein Recht auf die Überstundenvergütung oder kann diese tatsächlich unter den Tisch fallen?