Erstellt am 16.06.2005 um 14:18 Uhr von Konrad
Reisezeit kann Privatvergnügen sein es gibt eine unklare Rechtslage wenn kein Tarifvertrag gültig ist.
Das Hauptärgernis in den Firmen ist der Umgang mit den Reisezeiten: Ist die An- bzw. Abreise Arbeitszeit oder wird An- und Abreise wenigstens wie Arbeitszeit vergütet? Die Rechtsprechung in dieser Frage entspricht nicht der Realität. Nur wer bei einer angeordneten Dienstreise selbst am Steuer sitzt oder im Zug oder Flugzeug immer Unterlagen studiert, ist nach Meinung der Gerichte so belastet wie bei seiner regulären Arbeit und muss deshalb die entsprechend bezahlt werden. Wer im Zug ein Nickerchen macht, hat demnach keinen Anspruch auf Vergütung der Reisezeit als Arbeitszeit.
Erstellt am 16.06.2005 um 14:18 Uhr von Kathi
Kommt drauf an. Wenn während der Zugfahrt gearbeitet wird, ist es Mehrarbeit.
Erstellt am 16.06.2005 um 14:24 Uhr von re
Eine Dienstreise zählt nicht vollständig als Arbeitszeit. Arbeitszeit ist das tatsächliche Dienstgeschäft. Wir haben mit unserem AG eine Betriebsvereinbarung gemacht, die besagt, das bei mehr als zwei Stunden An- und Abreise zu einem Dienstgeschäft oder Fortbildung usw. 1 Stunde Mehrarbeitszeit angerechnet wird.