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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankschreibung und Fortbildung

A
Akka
Jan 2018 bearbeitet

Datf eine Erzieherin im Förderschulbereich, die krankgeschrieben ist wegen orthopädischer Beschwerden an Armen und Rücken während der Krankschreibung an einer Fortbildung teilnehmen?

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Community-Antworten (1)

R
Rollie

12.06.2005 um 12:51 Uhr

Diese Frage wird vermutlich nur der behandelnde Arzt beurteilen können.

Hierzu wäre auch abzuklären, wie die MA zur Fortbildung kommt und welche Voraussetzungen gelten.

Der AG könnte Zweifel an der AU hegen, wenn betroffene MA z.B. für die Anfahrt dafür stundenlang ein Auto lenken müßte und/oder am Seminar viel mitschreiben müßte, oder es dem Rücken nicht gut tut, wenn man stundenlang sitzt.

Hier würden ggf. Zweifel entstehen. Der Arzt könnte aber zur Entkräftung ein Attest ausstellen, welches bescheinigt, das die Teilnahme den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt.

Möglich, das der AG im Zweifelsfalle sich noch das vom medizinischen Dienst bestätigen lassen will, denn wenn er zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, hat er auch ein berechtigtes Interesse daran, das der MA alles unternimmt um seiner Arbeit möglichst bald wieder nachzukommen.

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