Erstellt am 12.06.2005 um 10:51 Uhr von Rollie
Diese Frage wird vermutlich nur der behandelnde Arzt beurteilen können.
Hierzu wäre auch abzuklären, wie die MA zur Fortbildung kommt und welche Voraussetzungen gelten.
Der AG könnte Zweifel an der AU hegen, wenn betroffene MA z.B. für die Anfahrt dafür stundenlang ein Auto lenken müßte und/oder am Seminar viel mitschreiben müßte, oder es dem Rücken nicht gut tut, wenn man stundenlang sitzt.
Hier würden ggf. Zweifel entstehen. Der Arzt könnte aber zur Entkräftung ein Attest ausstellen, welches bescheinigt, das die Teilnahme den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt.
Möglich, das der AG im Zweifelsfalle sich noch das vom medizinischen Dienst bestätigen lassen will, denn wenn er zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, hat er auch ein berechtigtes Interesse daran, das der MA alles unternimmt um seiner Arbeit möglichst bald wieder nachzukommen.