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In BV 1 Tag Urlaub 2005 weniger - Haben wir eine Chance dass wir 2006 diesen Tag wieder bekommen?

M
markus
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine Betriebsvereinbarung (BV) gemacht das wir einverstanden sind für 2005 das uns ein Urlaubstag gestrichen wird. Haben wir eine Chance das wir 2006 diesen Tag wieder zurückbekommen ? Müssen wir dann darum streiten ? Die GL wird sicher diesen Tag weiterhin einstreichen wollen. Müssen wir beim äussersten Notfall dann die Einigungsstelle einschalten ?

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Community-Antworten (3)

B
Bernd

13.06.2005 um 13:14 Uhr

Hallo,

ich hoffe Ihr habt nicht gegen Gesetze verstoßen mit Eurer BV (BetrVG, Urlaubsgesetz) und Ihr habt ne vernünftige Kündigungsklausel oder ein Enddatum reingeschrieben. Ansonsten hilft nur kündigen. Mir ist nicht ganz klar, wie man so einfach auf einen Urlaubstag verzichten kann. Wenn keinerlei tarifliche Bindung vorliegt, müßte der Urlaub in den Arbeitsverträgen fixxiert sein. Das würde bedeuten, daß jeder einzelne AV geändert werden muß. Eine BV reicht da ja wohl nicht. Vielleicht kannst Du uns mal erklären auf welcher Grundlage bisher wieviel Urlaub gewährt wurde. Nur so zum allgemeinen Verständnis.

bernd

P
prinzi

17.06.2005 um 22:03 Uhr

hallo ,das gleiche ist uns auch passiert - der chef kam in der Frühstückspause zu uns und präsentierte uns neue Arbeitverträge , die beinhalteten das er ab kalenderjahr 2005 unseren urlaub von 30 auf 28 Tage kürzt, wer nicht unterschreibt ,kann ja seine Sachen packen .Irgentwie ist man dieser willkür hoffnungslos ausgeliefert -bei über 5 millionen arbeitslosen

F
Fuchs

24.06.2005 um 23:45 Uhr

Im Normalfall ist es so, dass der Urlaub im Arbeitsvertrag vermerkt ist. Betriebsvereinbarung hin oder her wäre es dann so, dass jeder Arbeitnehmer aufgrund des sogenannten Günstigkeitsprinzips einen Anspruch auf den vertraglich geregelten Urlaubsanspruch hätte, wenn er in fordert. Dies hätte weiterhin zur Folge, dass die Betriebsvereinbarung zwar geschrieben aber selbst für 2005 keine Gültigkeit hätte. Tip! Wissen ist Macht! Empfehle Betriebsratspraxis von A-Z, in jeder Buchhandlung zu bestellen.

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