In BV 1 Tag Urlaub 2005 weniger - Haben wir eine Chance dass wir 2006 diesen Tag wieder bekommen?
Wir haben eine Betriebsvereinbarung (BV) gemacht das wir einverstanden sind für 2005 das uns ein Urlaubstag gestrichen wird. Haben wir eine Chance das wir 2006 diesen Tag wieder zurückbekommen ? Müssen wir dann darum streiten ? Die GL wird sicher diesen Tag weiterhin einstreichen wollen. Müssen wir beim äussersten Notfall dann die Einigungsstelle einschalten ?
Community-Antworten (3)
13.06.2005 um 13:14 Uhr
Hallo,
ich hoffe Ihr habt nicht gegen Gesetze verstoßen mit Eurer BV (BetrVG, Urlaubsgesetz) und Ihr habt ne vernünftige Kündigungsklausel oder ein Enddatum reingeschrieben. Ansonsten hilft nur kündigen. Mir ist nicht ganz klar, wie man so einfach auf einen Urlaubstag verzichten kann. Wenn keinerlei tarifliche Bindung vorliegt, müßte der Urlaub in den Arbeitsverträgen fixxiert sein. Das würde bedeuten, daß jeder einzelne AV geändert werden muß. Eine BV reicht da ja wohl nicht. Vielleicht kannst Du uns mal erklären auf welcher Grundlage bisher wieviel Urlaub gewährt wurde. Nur so zum allgemeinen Verständnis.
bernd
17.06.2005 um 22:03 Uhr
hallo ,das gleiche ist uns auch passiert - der chef kam in der Frühstückspause zu uns und präsentierte uns neue Arbeitverträge , die beinhalteten das er ab kalenderjahr 2005 unseren urlaub von 30 auf 28 Tage kürzt, wer nicht unterschreibt ,kann ja seine Sachen packen .Irgentwie ist man dieser willkür hoffnungslos ausgeliefert -bei über 5 millionen arbeitslosen
24.06.2005 um 23:45 Uhr
Im Normalfall ist es so, dass der Urlaub im Arbeitsvertrag vermerkt ist. Betriebsvereinbarung hin oder her wäre es dann so, dass jeder Arbeitnehmer aufgrund des sogenannten Günstigkeitsprinzips einen Anspruch auf den vertraglich geregelten Urlaubsanspruch hätte, wenn er in fordert. Dies hätte weiterhin zur Folge, dass die Betriebsvereinbarung zwar geschrieben aber selbst für 2005 keine Gültigkeit hätte. Tip! Wissen ist Macht! Empfehle Betriebsratspraxis von A-Z, in jeder Buchhandlung zu bestellen.
Verwandte Themen
400€-Kraft soll wegen Kettenarbeitsvertrag nicht wieder eingestellt werden
ÄlterHallo, eine bei uns Beschäftigte 400€-Kraft (Frau Y) ist auf mich zugekommen. Sie hat schon mehrere Male bei uns als 400€-Kraft ausgeholfen. Zur Zeit hat Sie vom 01.09.2006 bis zum 31.12.2006 eine
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Zahlung von Weihnachtsgeld nach TvÖD - wie ist das bei Sonderurlaub und Arbeitsplatzwechsel?
ÄlterIch habe zum 01.09.2005 meinen Arbeitsplatz gewechselt, wobei beide Krankenhäuser nach dem damalig noch geltenden BAT vergütet haben und ich in beiden Häuser zum 01.10.2005 in den TVÖD übergeleitet wu
Mitbestimmungsrecht - rückwirkender Anspruch?
ÄlterHallo! In unserem Unternehmen haben wir einen Fall, in dem ein Abteilungsleiter 2005 ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat die Bemessungsgrundlage für den Bonus seiner Mitarbeiter geändert hat. Bis