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Unbezahlte Überstunden - Wo ist hier die Grenze?

J
jacky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, seit 15 Jahren ist in der Metallbaufirma meines Schwiegervaters, in der auch mein Mann arbeitet, es so üblich, daß er prinzipiell jeden Auftrag so knapp kalkuliert, daß es noch nie ohne Überstunden ging. Diese Situation hat sich nicht gebessert. Jetzt ist es so, daß er seit 3 Monaten keine mehr bezahlt und es auch keine Möglichkeiten gibt, diese abzufeiern. Der Lohn ist eh schon sehr niedrig. Was kann man da unternehmen ? Die Situation ist nicht länger zu akzeptieren. Viele Grüße

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Community-Antworten (1)

W
Werner

22.06.2005 um 19:03 Uhr

Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann der bei der Anordnung der Überstunden mitbestimmen.

Nach einem Urteil des EuGH, 08.02.2001 C-350/99 ist der Arbeitgeber verpflichtet, in einem Arbeitsvertrag die wesentlichen Vertragsbedingungen (Nachweisgesetz) festzuhalten, hier: Ableisten von Überstunden. Fehlt eine derartige Vereinbarung ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzgl. Überstundenleistung, generell oder im Einzelfall, ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist der Arbeitgeber beweisführungspflichtig.

Eventuell sollten bei der Angebotserstellung auch die anderen Kostenfaktoren (Materialeinkauf etc. ) auf den Prüfstand.

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