Arbeitgeber hat Arbeitszeit von 40 auf 45 Stunden erhöht ! Kann neuer Betriebsrat das ändern?
Guten Tag, wir haben folgendes Problem in unserem Betrieb: unser Arbeitgeber hat EINSEITIG!, und bloß mündlich die Sollarbeitszeit von 40 stunden auf 45 stunden pro woche erhöht. Diese Regelung gilt nun für alle Arbeitnehmer inkl. Auszubildende und wer nicht einverstanden ist "kann seinen Hut nehmen" Da wir in unserer Firma (noch) keinen Betriebsrat haben ist meine Frage: kann ein nachträglich gewählter Betriebsrat diese Maßnahme anfechten? (das grösste Problem scheint es zu sein das keine schriftliche Bekanntmachung des Arbeitgebers vorliegt )
Community-Antworten (4)
10.06.2005 um 00:33 Uhr
Klare Antwort: Nein! Ein BR - ob neu gewählt oder nicht - hat nach dem BetrVG nie das Recht, über die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit mitzubestimmen. Das geht ausschließlich über einen Tarifvertrag - im tarifgebundenen Betrieb - oder über die Änderung der einzelnen Arbeitsverträge. Ein BR kann nur mithelfen, daß sich die Arbeitnehmer nicht jede Änderung bzw. Verlängerung ihrer Arbeitszeit gefallen lassen.
10.06.2005 um 09:02 Uhr
Gut, danke für die Klärung bezüglich der Arbeitszeit. Allerdings habe ich vergessen zu erwähnen das die mehrarbeit unvergolten bleibt, d.h.: das abeitsvertraglich geregelte Gehalt wird weiter bezahlt aber sonst nix. Kein Ausgleich in Freizeit o.Ä. ebenfalls ist die Wochenarbeitszeit vertraglich auf 40 Stunden geregelt.
10.06.2005 um 12:50 Uhr
Das ist zwar absolut mies, aber trotzdem noch nicht verboten. Grundsätzlich gilt:
Die maximal zulässige Arbeitszeit pro Tag (!) beträgt acht Stunden. Da der Samstag aber streng genommen ein Werktag ist ergibt sich daraus eine maximal zulässige, regelmässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden!! Innerhalb dieser Zeit kann der AG disponieren, wie er will - vorausgesetzt er ändert auch tatsächlich die Verträge und vorausgesetzt, ihr macht diese Änderung mit. Sollten die Verträge nicht geändert werden dann wären die zusätzlichen fünf Stunden Mehrarbeit. Schaut mal in eure Verträge, wie da der Punkt Mehrarbeit behandelt wird. Wenn da steht Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten, dann habt ihr Pech. ABER: Wenn es um Mehrarbeit geht dann lohnt sich wiederum die Gründung eines BR denn der ist vor der Anordnung von Mehrarbeit anzuhören und kann sie ablehnen!
Gruß, Oliver
10.06.2005 um 14:21 Uhr
Der AG kann die Arbeitszeit nicht einseitig hochsetzen, wenn sie im Arbeitsvertrag festgelegt ist. (Tarifliche Gegebenheiten mal außen vor gelassen, es dürfte aber nur wenige TV's geben, die das zulassen).
Hier kann der AN vermutlich nur über rechtliche Schritte die Einhaltung des Vertrages einklagen.
Der AG hätte hier eine Änderungskündigung vornehmen müssen.
Auch wenn der BR kein Recht hat, in die Tarifautonomie einzugreifen, wäre die Bildung eines BR'Ss ggf. sinnvoll. Zumindest bei Kündigungen hätte der BR ein Mitbestimmungsrecht.
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