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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verstösst unser Arbeitgeber gegen Arbeitssicherheitsvorschriften?

P
Peter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

2 Mitarbeiter haben sehr schlechte Augen. Ihre normalen Brillen die bei der Arbeit zerkratzen, und wo seitlich die Späne ins Auge kommen reichen als Schutz nicht aus. Sie haben den Arbeitgeber mehmals gefragt ( auch wir als BR ) ob Sie eine Schutzbrille in Ihrer Sehstärke bekommen könnten. Die Antwort war ich kümmere mich drum. Das geht schon 2 Jahre so.

Was kann man tun, und muss der AG überhaubt so eine Brille zu Verfügung stellen.

Peter

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Community-Antworten (2)

O
Oliver

08.06.2005 um 20:42 Uhr

Das kommt vielleicht auch ein wenig darauf an, ob es nicht eine "günstigere" Lösung gibt. Vielleicht werden ja Schutzbrillen hergestellt, die über der normalen Brille getragen werden können bzw. die Mitarbeiter könnten Kontaktlinsen tragen... Wenn es jedoch keine Alternative zu einer Schutzbrille mit Spezialgläsern gibt würde ich darauf tippen dass der AG diese stellen muss. Fragt doch mal bei der Krankenkasse der Betroffenen nach, vielleicht kann die euch mehr Informationen geben!

Oliver

FB
Frank B.

09.06.2005 um 11:06 Uhr

Zunächst hat der BR auch auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu achten. Meines Wissens nach handelt es sich um "geeignete" PSA! Es gibt schon Brillen zum drüber stülpen, nur wenn man an einer Maschine steht und sich bewegt oder nach vorn beugt ist es bestimmt nicht geeignet! Wie wär´s mal die Sicherheitsfachkraft zu konsultieren oder die Berufsgenossenschaft! Da werden sie geholfen!

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